Hedgefonds unterbreiten Ankaufangebote für PROKON-Genussrechte – Was ist davon zu halten?

Hedgefonds unterbreiten Ankaufangebote für PROKON-Genussrechte – Was ist davon zu halten?
26.01.20141093 Mal gelesen
Die EXchange Investors N.V. gab heute bekannt, Genussrechte der Prokon Regenerative Energien GmbH aufzukaufen.

Frank Scheunert, Vorstandsmitglied des aus Dubai verwalteten Fonds, kündigte gegenüber Reuters an, dass er in etwa zwei Wochen den PROKON-Anlegern ein konkretes Angebot vorlegen wolle. "Viel werde er für die Genussrechte aber nicht offerieren", so Scheunert.

Viele Anleger stellen sich jetzt die Frage, ob sie auf dieses Angebot eingehen sollen,

baum reiter & collegen rät PROKON-Anlegern nicht vorschnell auf das Angebot einzugehen.

Da PROKON bis heute keine belastbaren Zahlen vorlegt, kann derzeit keiner seriös den inneren Wert der Genussrechte bewerten. Zu Beginn einer Insolvenz von sanierungsfähigen Unternehmen, die über eine Großzahl von Kleinanlegern finanziert sind,  treten regelmäßig Hedgefonds und andere Großinvestoren als Schnäppchenjäger auf, die Anteile deutlich unter Wert aufkaufen möchten, um diese nach gelungener Sanierung gewinnbringend wieder zu Geld zu machen. Dies war auch bei den Insolvenzen der WGF AG und der Windreich GmbH zu beobachten. Da PROKON-Genussrechte nicht frei handelbar sind, klingt die Möglichkeit des Verkaufs verlockend. Allerdings sollten Anleger hellhörig werden, wenn schon jetzt angekündigt wird, dass für die Genussrechte nicht viel angeboten werden könne. Dies ist ein klares Zeichen dafür, dass hier Angebote mit einem deutlichen Abschlag zum tatsächlichen Wert unterbreitet werden sollen. PROKON dürfte nach unserer Einschätzung grundsätzlich sanierungsfähig sein. PROKON verfügt über Vermögen in Form von Sachwerten, die derzeit mangels transparenter Zahlen nicht ausreichend bewertet werden können. Die von PROKON veröffentlichten, jedoch ungeprüften Vermögenswerte, dürften sich am oberen Ende bewegen und Korrekturen nach unten erfahren. Allerdings sollte das vorhandene Vermögen die außerhalb des Genussrechtskapitals bestehenden Verbindlichkeiten deutlich übersteigen. Anlegern ist daher vor Annahme solcher Angebote dringend zu raten, den Rat von Experten einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite www.PROKON-Schaden.de