PROKON Genussrechte und die Insolvenzanmeldung – Rechtsfrage rückt in den Mittelpunkt

PROKON Genussrechte und die Insolvenzanmeldung – Rechtsfrage rückt in den Mittelpunkt
24.01.2014206 Mal gelesen
Wie es nach der Insolvenzanmeldung der PROKON Regenerative Energie GmbH weitergehen wird, hängt (auch) entscheidend von einer Rechtsfrage ab.

Das Thema PROKON hat in den vergangenen Tag für einiges Rauschen im Blätterwald gesorgt. Die Schlagzeilen für den nächsten Tag waren gemacht, als die PROKON Regenerative Energie GmbH nach dem Ende der Anlegerabstimmung am 22.01.2014 den Gang zum Insolvenzrichter antreten musste.

 

Für die betroffenen Anleger der PROKON Genussrechte stellt sich nun die Frage, welche Konsequenzen die Insolvenzanmeldung für sie hat. Und natürlich die Frage, was jetzt unternommen werden kann bzw. sollte. Diese Frage ist jedoch nicht einfach zu beantworten. So befindet sich das Verfahren, das an die Insolvenzanmeldung anknüpft noch in einem recht frühen Stadium - dem Insolvenzeröffnungsverfahren.

 

In diesem Zusammenhang ist die bereits während der noch laufenden Abstimmung aufgekommenen Fragestellung, ob es wegen der Kündigung von Genussrechten überhaupt zu einem Insolvenzverfahren kommen kann, relevant. Denn von deren - nicht gerade einfacher - Beantwortung hängt es ab, ob aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ein Insolvenzverfahren werden wird.

 

Anleger, die sich in dieser Situation anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger. Nun wurde auch für die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen.

 

Mehr Informationen über die Interessengemeinschaft befinden sich auf der Seite www.prokon-schutzgemeinschaft.de



Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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