MPC MS Santa Laetitia und MS Santa Liana Fonds

MPC MS Santa Laetitia und MS Santa Liana Fonds
21.01.2014198 Mal gelesen
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern des MPC MS Santa Laetitia und MS Santa Liana Fonds wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.

In den im Jahr 2007 vom Emissionshaus MPC aufgelegten und platzierten Schiffsfonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" haben Anleger insgesamt gut 73 Mio. € investiert. Mit dem Fonds investierten die Anleger in die Kommanditgesellschaft MS "Santa Laetitia" Offen Reederei GmbH & Co. sowie die Kommanditgesellschaft MS "Santa Liana" Offen Reederei GmbH & Co., die jeweils ein 9.661 TEU Containerschiff erworben haben. Die neu gebauten Schiffe wurden im Mai bzw. August 2008 von den Fondsgesellschaften übernommen.

Die wirtschaftliche Entwicklung weicht erheblich von den im Prospekt enthaltenen Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und der deutlich gewordenen Verlustrisiken ist es für betroffene Anleger des MPC Schiffsfonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem MPC Fonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana", mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung sind als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003 begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung wurde in der Fach- und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen über 38% des Emissionskapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder bei dem MPC Schiffsfonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" für Vertriebskosten eingeplant ist, da diese nach unseren Berechnungen 25% des Emissionskapitals übersteigen.

Der Emissionsprospekt des MPC Fonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf, insbesondere

  • lässt der Prospekt nicht erkennen, welcher Anteil des vom Anleger eingebrachten Kapitals für andere Zwecke als für Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird,
  • weist die tabellarische Übersicht der geplanten Mittelverwendung einzelne Positionen in der Höhe unzutreffend aus und ist infolgedessen irreführend.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Fonds MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für die Prospektfehler haften.

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