PROKON droht Anlegern mit Insolvenz - Schreiben verunsichert Anleger

PROKON droht Anlegern mit Insolvenz - Schreiben verunsichert Anleger
11.01.20144669 Mal gelesen
In diesem Schreiben waren 2 Varianten zum Ankreuzen vorgegeben: “Ich benötige die Zinsen dringend und bitte um Überweisung auf das Ihnen bekannte Konto” oder “Mir genügt die Auszahlung der Zinsen bis zum ...“. Weiter werden “Sonderveranstaltungen” angekündigt...

München, den 11.01.2014 - Anleger, die in PROKON Genussrechte investiert haben erhalten diese Tage unangenehme Post. Wie die PROKON heute (11.Januar 2014) auf ihrer Webseite veröffentlichte, erreichen die Anleger nun Schreiben, mit denen sie darum gebeten werden, dazu beizutragen, eine Regelinsolvenz zu verhindern. Das Schreiben enthält harte Worte, lässt aber auch tief blicken.

Noch vor kurzem ließ die Windkraftfirma aus Itzehoe auf ihrer Internetseite verlautbaren, dass die Verzinsung und Rückzahlung des Genussrechtskapitals bei PROKON langfristig gesichert sei. Doch die Mitteilungen an die Anleger sprachen nach Einschätzung von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte schon damals eine andere Sprache. So wurde der Kanzlei KAP Rechtsanwälte von einem PROKON-Anleger erst Mitte Dezember ein Vordruck zugeleitet, in dem sich die Anleger dazu erklären sollen, ob sie der PROKON einen Aufschub bei den Zinszahlungen gewähren wollen.

In diesem Schreiben waren zwei Varianten zum Ankreuzen vorgegeben: "Ich benötige die Zinsen dringend und bitte um Überweisung auf das Ihnen bekannte Konto" oder "Mir genügt die Auszahlung der Zinsen bis zum ______ ". Weiter werden "Sonderveranstaltungen" Anfang 2014 angekündigt, in denen "über die tatsächliche Lage der PROKON [...] und die Hintergründe für die Hetzkampagne der Medien" berichtet werden soll.

Nun legt die PROKON in ihrem aktuellen Schreiben noch einmal nach. Anleger sollen sich dazu erklären, wie sie mit ihren Ansprüchen weiter verfahren wollen. Wer sich nicht dazu bereit erkläre, an der Anlage bei der Prokon festzuhalten, würde die Planinsolvenz herbeiführen und damit rund 1.300 Arbeitsplätze gefährden. Um eine Insolvenz abzuwenden sei es erforderlich, dass 95 % der Genussrechtsinhaber sich dazu bereit erklären, für einen gewissen Zeitraum auf die Kündigung zu verzichten. Eine ungewöhnlich hohe Quote. Dies spricht nach der Einschätzung von Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin bei KAP Rechtsanwälte, dafür, dass bei der PROKON lediglich noch geringe liquide Mittel vorhanden sind. "Nun ist in vielen Fällen rasches Handeln gefragt, um alle Möglichkeiten zu überblicken und gegebenenfalls auch noch zu wahren." ist Rechtsanwältin Appelt überzeugt.

Betroffene Genussrechtsinhaber sollten sich daher rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Anleger wollten mit ihrem Geld erneuerbare Energien unterstützen und etwas Gutes tun, aber nicht Ihr Geld verlieren.

KAP Rechtsanwälte werden kurzfristig Informationsveranstaltungen für betroffene PROKON Anleger durchführen, um die ersten brennenden Fragen beantworten zu können.