Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Endgültiges Aus beschlossen

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Endgültiges Aus beschlossen
12.12.2013343 Mal gelesen
Kein Highlight des Advent 2013: Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return wird aufgelöst und bis 2017 abgewickelt. Anleger des Dachfonds, die sich über ihre rechtlichen Optionen informieren möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Ende Februar 2014 hätte die Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return zwei Jahre angedauert. Dieses "Jubiläum" wird es jedoch nicht geben, da am 05.12.2013 das endgültige Aus des Dachfonds (ISIN der Anteilsklasse P: DE000SEB1AB7) bekanntgegeben wurde. Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return wird aufgelöst und bis zum 30.06.2017 abgewickelt. Zwei Schwesterfonds ereilte dasselbe Schicksal. Für die Anleger der drei Dachfonds bedeutet dies zunächst, dass sie bei einer ersten Auszahlung im Januar 2014 die vorhandenen flüssigen Mittel erhalten sollen.

 

Schließung geht in die Liquidation über

Auslöser für die Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return war die Krise der offenen Immobilienfonds. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden zahlreiche offene Immobilienfonds aufgelöst, darunter auch die drei Haupt-Zielfonds SEB Immoinvest, CS Euroreal und AXA Immoselect. In diese drei aufgelösten offenen Immobilienfonds sind rund ¾ des Fondsvermögens des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return investiert. An dem Erfolg der Auflösung der Zielfonds wird sich bemessen, wie die kommenden Ausschüttungen des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P ausfallen werden, da der Dachfonds "nur" die Ausschüttungen seiner Zielfonds an die Anleger weiterreichen kann.

 

Die nun mitgeteilte Auflösung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz und der beiden Schwesterfonds führte bereits zu ersten Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Aber nicht erst seitdem die Auflösung der drei Santander-Dachfonds bekanntgegeben wurde, informieren sich Anleger über ihre rechtlichen Optionen. Bereits während der vorherigen Wochen fragten Anleger der Santander Vermögensverwaltungsfonds nach Beratung. Dabei teilen Anleger der drei Dachfonds immer wieder mit, dass sie das Gefühl haben, dass sie bei der Entscheidung, an der "Vorgängerin" SEB Vermögensverwaltung oder dem jeweiligen Dachfonds teilzunehmen, falsch beraten worden seien. Diese Fragstellung wird im Zuge der Auflösung - die für nicht wenige Anleger überraschend sein dürfte - wohl weiterhin brisant bleiben.

  

Ansatzpunkt Anlageberatung

Haben Anleger Zweifel an der damaligen Beratung - vielleicht auch deshalb, weil sie nichts von der Möglichkeit der Schließung und Auflösung erfuhren - sollte die Anlageberatung überprüft werden. Passierten bei der Beratung durch den Bankberater Fehler, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Eine solche fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

 

Welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits gerichtlich und außergerichtlich Mandanten, die sich an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P und Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P beteiligten.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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