Schroeder Logistic Investment Fonds 1: Containerverkauf bringt offenbar weniger Geld als erwartet – Kapitalmarktrecht

Schroeder Logistic Investment Fonds 1: Containerverkauf bringt offenbar weniger Geld als erwartet – Kapitalmarktrecht
05.12.2013336 Mal gelesen
Die Anleger des Containerfonds Schroeder Logistic Investment Fonds 1 sollen offenbar weniger Geld aus dem Verkauf der Container erhalten als geplant, berichtet „Fonds professionell“.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des geschlossenen Containerfonds hatten dem Verkauf der Container dem Bericht zu Folge unter der Bedingung zugestimmt, dass mindestens 35 bis 40 Prozent des Kommanditkapitals zurück fließen. Nun wurden sie offenbar vom Emissionshaus Schroeder & Co sowie vom Treuhänder CTG informiert, dass wohl nur mit einem Rückfluss zwischen 28 und 32 Prozent des eingezahlten Kapitals zu rechnen sei. Unterm Strich drohen den Anlegern also Verluste von rund 70 Prozent. Kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, soll in München noch eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden.

Anleger, die sich nicht mit diesen hohen Verlusten arrangieren wollen, sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er kann prüfen, ob das Vorgehen des Fondsinitiators rechtlich zu beanstanden ist und auch weitere Schritte prüfen. Möglicherweise können auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden.

Falschberatung liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Dazu gehört auch das Risiko des Totalverlusts. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört außerdem, dass das Anlageobjekt auch zu den Wünschen des Anlegers passen muss. Wollte ein Anleger beispielsweise ausdrücklich in eine sichere Altersvorsorge investieren, ist ein Containerfonds wegen seiner Risiken in der Regel nicht die geeignete Anlageform.

Darüber hinaus muss der Anleger auch über Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, informiert werden. Denn nach Rechtsprechung des BGH können diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen wesentlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, da sie einen Hinweis darauf liefern können, ob die Bank möglicherweise ihre eigenen Interessen über die des Kunden stellte. Bei Verschweigen dieser Kick-Backs oder bei einer Falschberatung können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Natürlich muss dies immer im Einzelfall geprüft werden.

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