04.12.2013: Nun doch – Prokon – Stammkapital ist aufgebraucht

Aktien Fonds Anlegerschutz
04.12.2013333 Mal gelesen
Prokon hat Stammkapital aufgebraucht. Anleger in Genussscheine müssen verluste mittragen. Spezialisierten Anwalt aufsuchen.

Laut einer Pressemitteilung der Stiftung Warentest hat der Stromanbieter Prokon das Stammkapital aufgebraucht.

Prokon vertreibt seit Jahren aggressiv Genussscheine an Privatanleger mit hohen Renditeversprechungen. Auffällig war, dass das eingezahlte Geld seit Jahren für intensive Werbung verwendet wurde. In öffentlichen Verkehrsmitteln, als Briefwurfsendungen und im Fernsehen warb Prokon für eine Beteiligung.

Die Anleger, die Genussscheine erwarben, sind am Gewinn und am Verlust der Firma beteiligt. Denn die Genuss­rechts­bedingungen von PRE (Prokon Regenerative Energien GmbH (PRE)) sehen vor, dass Fehl­beträge zunächst den Rück­lagen und dann dem Stamm­kapital der Gesell­schaft zugewiesen wird. Gehen die Verluste noch darüber hinaus, muss das Genuss­rechts­kapital sie voll mittragen. Der Rück­zahlungs­anspruch der Anleger sinkt entsprechend. Zum 31. August 2013 war das Stamm­kapital der Gesell­schaft längst aufgezehrt.

Die Genuss­rechte hat die Stiftung Warentest wegen hoher Risiken auf die Warnliste gesetzt. Bereits in Heft 11/2013 hat Finanztest Werbung der Unter­nehmens­gruppe kritisiert. Frau Rechtsanwältin Köhler beriet ebenfalls ab Anfang des Jahres Anleger hinsichtlich Genussscheinen von Prokon.

Sind Sie Anleger von Prokon, wenden sie sich an Frau Rechtsanwältin Köhler. Frau Rechtsanwältin Köhler vertritt seit Jahren erfolgreich geschädigte Anleger von geschlossenen, offenen Fonds, Genussscheinen, etc. und kann sie aufgrund von weitreichender Erfahrung effektiv beraten.

Telefon: 030 / 6500 6597; Email: info@investmentschutz.de.

copyright Rechtsanwältin Claudia Köhler, Dezember 2013