Schadensersatz gegen die Lange Vermögensberatung GmbH

Schadensersatz gegen die Lange Vermögensberatung GmbH
22.11.2013296 Mal gelesen
Schiffsfonds sind keine Kapitalanlagen mit "maximaler Sicherheit" und "hoher Rentabilität". Vielmehr droht vielen Anlegern der Totalverlust. Allerdings kann Falschberatung den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Immer mehr Fondsgesellschaften geraten mit ihren Schiffsfonds in stürmische See. Niedrige Charterraten, ein Überangebot von Schiffen und eine schwächelnde Weltwirtschaft schaden der Branche. Die Situation führte in den letzten Monaten zu unzähligen Insolvenzen und Liquidationen von Schiffsfonds, quer durch alle Schiffsklassen. Zahlreiche Fondsgesellschaften werben bei ihren Anlegern noch um Sanierungskapital und legen ein vermeintlich rettendes Sanierungskonzept vor. Diese Sanierungskonzepte stellten sich in der Vergangenheit jedoch nur selten als tragfähig heraus. Deshalb sollten Anleger unbedingt davon absehen, weitere Geldmittel in "ihren" Fonds einzuschießen.

Anders als über ein Jahrzehnt unter anderem von der Lange Vermögensberatung GmbH aus München dargestellt, handelt es sich bei Schiffsfonds keineswegs um eine Anlage mit "maximaler Sicherheit" und "hoher Rentabilität". Die aktuelle Schiffsfondskrise zeigt deutlich, dass Anleger reihenweise den Totalverlust ihres Kapitals fürchten und darüber hinaus sogar noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Zudem sind die Anlagen nahezu unverkäuflich. Ein funktionierender Zweitmarkt für Schiffsfondsanteile besteht nicht. Nach der Einschätzung von Rössner Rechtsanwälte ist es falsch zu behaupten, es bestünde ein "guter Zweitmarkt", welcher die "jederzeitige Fungibilität (=Handelbarkeit)" sicher stelle. So aber formuliert die Lange Vermögensberatung GmbH in ihren massenhaft versandten zweiseitigen Werbeschreiben an ihre Kunden.

Diese durch Herrn Lange getroffenen Aussagen stellen nach Auffassung von Rössner Rechtsanwälte eine deutliche Pflichtverletzung dar und begründen so einen Schadenersatzanspruch. Ob dabei im Einzelfall ein Anlageberatungsvertrag oder lediglich ein Auskunftsvertrag zustande kam, ist letztlich egal. Denn das OLG München hat hier klar formuliert, dass auch der Anlagevermittler höchste Sorgfalt darauf zu verwenden hat, welche Aussagen er gegenüber seinen Kunden trifft.

Derzeit werden im Namen der Mandanten von Rössner Rechtsanwälte bereits Ansprüche geltend gemacht für folgende Schiffsfonds:

- MS "Gustav - Schulte"

- MS "Asturia" - MS "Alicantia"

- MS "Silver Bay" - MS "Sunset Bay"

- Maritim Invest VIII

- MS "Haneburg"

- MT "Liguria"

- MS "Stadt Aachen"

- MS "Cardonia"

 - MS "Praha"

 - MS "Chicago"

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anlageberater, wie auch gegenüber den Gründungskommanditisten unterliegt der regelmäßigen Verjährung. Diese beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Pflichtverletzung (zum Jahresende), längstens aber zehn Jahre (zum Stichtag). Geschädigte Schiffsfondsanleger sollten daher ihre Ansprüche zeitnah, noch vor Jahresende prüfen lassen um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Mehr Informationen: www.roessner.de/schiffsfonds

 

Rössner Rechtsanwälte

Redwitzstraße 4

81925 München

Tel.: 089 9989220

E-Mail: info@roessner.de

Homepage: www.roessner.de

 

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.