Bundesgerichtshof verhandelt erneut zur Haftung der DAB Bank in Sachen Accessio / Driver & Bengsch

Bundesgerichtshof verhandelt erneut zur Haftung der DAB Bank in Sachen Accessio / Driver & Bengsch
20.11.2013524 Mal gelesen
Erneute gerät die DAB Bank für Beratungsfehler und systematische Täuschungen der Anleger durch die Accessio in den Fokus gerichtlicher Verhandlungen. Bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung und verlangt Haftung für die eingetretenen Schäden? KAP Rechtsanwälte berichten von der Verhandlung..

Der Bundesgerichtshof verhandelte soeben erneut über die Frage, ob die DAB Bank als Direktbank und Partner des Wertpapierhandelshauses Accessio (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) für die Beratungsfehler und eine systematische Täuschung der Anleger durch die Accessio haften muss.

Der BGH bestätigte hierbei seine bisherige Rechtsprechung vom 19.03.2013 und schließt eine Haftung der Bank erneut nicht aus. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte, berichtet von der Verhandlung.

Zu entscheiden hatte der BGH in der  Verhandlung am 12.11.2013 über ein von KAP Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts München, das die Bank bereits aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DAB Bank und der Accessio, zur Haftung für die eingetretenen Schäden der dortigen Kläger verurteilt hatte. Diesem Weg will der BGH nach Einschätzung von Rechtsanwalt Krause nun offensichtlich nicht folgen.

"Allerdings stellte der BGH erneut klar, dass eine Haftung der Bank dann gegeben sein muss, wenn sie entweder von einer Fehlberatung des einzelnen Anlegers oder der systematischen Fehlberatung aller Anleger wusste oder sich bestimmte Anhaltspunkte zu dieser Fehlberatung der Bank so stark aufdrängen mussten, dass sie sich dieser Erkenntiss bewusst verschlossen hatte. Dies ist die so genannte Evidenz. Der BGH stellte in diesem durch unsere Kanzlei vertretenen Fall klar, dass die Evidenz durchaus in Betracht kommen kann" berichtet Krause von der Verhandlung des BGH. Allerdings sind hierzu noch Feststellungen erforderlich, die der BGH nicht treffen kann, von daher wird der Fall zur weiteren Beweisaufnahme an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Dieses wird im Weiteren zu klären haben, ob die Haftung der Bank -etwa auf Grundlage dieser Evidenz- anzunehmen ist.

"Uns wäre selbstverständlich eine endgültige Verurteilung der Bank aufgrund der doch recht klaren Vertragswerke zur Zusammenarbeit deutlich lieber gewesen" gesteht Krause ein, "aber die sehr deutliche Klarstellung, dass die Haftung wegen Evidenz hier in Betracht kommen kann, dürfte aufgrund der Erkenntnisse, die wir in diversen Parallelverfahren aus Unterlagen und Zeugenaussagen gewonnen haben, auch ausreichen um die Haftung der Bank anzunehmen."

Getäuschten Anlegern raten KAP Rechtsanwälte vor dem Hintergrund dieser weiteren Entscheidung, ihre möglichen Ansprüche zur Schadloshaltung von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und ggf. geltend machen zu lassen.

Alle Informationen und News zur Thematik DAB Bank finden Sie hier:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/dab_direkt_anlage_bank/

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