Hahn Rechtsanwälte: Anleger müssen sich beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien beeilen – Verjährung droht zum 31.12.2013

Hahn Rechtsanwälte: Anleger müssen sich beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien beeilen – Verjährung droht zum 31.12.2013
28.10.2013353 Mal gelesen
Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte hat mit Urteil vom 22. Oktober 2013 beim Landgericht Hamburg eine Pilotklage wegen Prospekthaftungsansprüchen gegen die Treuhand- und Gründungskommanditisten gewonnen.

Bereits mehr als 300 investierte Anleger vertritt Hahn Rechtsanwälte beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien. Nach intensiven Recherchen hat die Kanzlei mit Urteil vom 22. Oktober 2013 beim Landgericht Hamburg eine Pilotklage wegen Prospekthaftungsansprüchen gegen die Treuhand- und Gründungskommanditisten gewonnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Hinweisbeschluss vom 27. August 2013 bereits signalisiert, die Berufung der Gegenseite mangels Erfolgsaussichten im Beschlusswege zurückzuweisen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Hinweisbeschluss vom 27. August 2013 bereits signalisiert, die Berufung der Gegenseite mangels Erfolgsaussichten im Beschlusswege zurückzuweisen.

Am MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien haben sich mehr als 2.800 Anleger mit einem Kommanditkapital von 61 Millionen Euro beteiligt. Die Fondsgesellschaft wollte im Joint Venture mit der indischen Firma AKME Projects Ltd. über eine 100-prozentige Tochtergesellschaft auf Mauritius in drei indischen Städten 3.400 Wohneinheiten errichten. Die Zeitschrift Capital berichtet aktuell in ihrer November-Ausgabe ausführlich über die Hintergründe. Bis heute wurde jedenfalls kein einziges Appartement gebaut. Die Anleger haben keinen Cent an Ausschüttungen erhalten und es droht ein Totalverlust ihrer Einlagen.

Der Hamburger Anwalt Peter Hahn weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass betroffene Anleger sich beeilen müssen: "Wenn ein beim MPC Indien-Fonds investierter Anleger über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachdenkt, ist schnelles Handeln erforderlich." Denn zumindest Prospekthaftungsansprüche gegen die TVP Treuhand- Verwaltungsgesellschaft mbH und MPC Capital Investment GmbH drohen zum 31. Dezember 2013 zu verjähren. So hatte es das Landgericht Hamburg in dem oben genannten Urteil ausgeführt.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

 

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Valentinskamp 70 (EMPORIO)

20355 Hamburg

Tel.: 040 - 367 987

Fax: 040 - 365 681

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de

www.hahn-rechtsanwaelte.de

 

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.