Verjährung zum 31.12.2013 für Schadensersatzansprüche bei Stratego Grund

Aktien Fonds Anlegerschutz
18.10.2013250 Mal gelesen
Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum 31.12.2013 für geschädigte Anleger gegen die Berliner Sparkasse wegen Stratego Grund.

Berlinweit gibt es viele geschädigte Anleger des Stratego Grund. Der Stratego Grund ist ein ehemals offener Immobilienfonds der LBB Invest, der von der Berliner Sparkasse vertrieben wurde.

Viele Anleger haben sich bereits anwaltliche Hilfe geholt und machen ihre Rechte wegen Falschberatung gegen die Berliner Sparkasse geltend. Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen. Die Möglichkeit eines Ombudsmannverfahrens steht ebenfalls zur Verfügung.

Am effektivsten ist jedoch die gerichtliche Schadensersatzklage gegen die Berliner Sparkasse. Die Kanzlei Köhler betreut bereits seit 1,5 Jahren viele Anleger gegen die Berliner Sparkasse.

Ansprüche gegen die Berliner Sparkasse beruhen auf einer Falschberatung. Der Stratego Grund Fonds war keine sichere Anlage, wurde jedoch Anlegern, die eine sichere Anlage wünschten, verkauft. Weiterhin wurden Halteempfehlungen seitens der Berater der Berliner Sparkasse vor der Schließung des Fonds im März 2012 ausgesprochen ohne die Anleger darüber aufzuklären, dass die Zielfonds, in die der Stratego Grund investierte, große finanzielle Schwierigkeiten hatten und sich diese auch auf den Stratego Grund auswirken.

Anleger sollten die Verjährungsfristen zum 31.12.2013 beachten. Möchten auch Sie noch Ihre Rechtsansprüche gegen die Berliner Sparkasse durchsetzen, wenden Sie sich kurzfristig an Frau Rechtsanwältin Köhler unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de.