Windreich GmbH: Insolvenzantrag gestellt!! Hohe Verluste werden befürchtet. Jetzt Interessengemeinschaft beitreten und Rechte sichern!

Windreich GmbH: Insolvenzantrag gestellt!! Hohe Verluste werden befürchtet. Jetzt Interessengemeinschaft beitreten und Rechte sichern!
12.09.2013433 Mal gelesen
Willi Balz, Geschäftsführender Gesellschafter der Windreich GmbH hat am 06.09.2013 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Esslingen beantragt. Als Sachwalter ist der Stuttgarter Rechtsanwalt Holger Blümle eingesetzt worden. Anleger Sollten jetzt Ihre Rechte sichern!

Mit dem Insolvenzantrag haben sich die schon seit längerem bestehenden Befürchtungen der Anleger leider bewahrheitet. Die Lage bei der Windreich GmbH ist jedoch schon seit längerem prekär gewesen und der Insolvenzantrag war wohl unausweichlich. Schon im März 2013 hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt.

 

Herr Balz lässt auf der Homepage des Unternehmens weiterhin verlautbaren, dass er mit sofortiger Wirkung aus der Geschäftsführung der Windreich GmbH ausscheide. Noch vor Kurzem hatte sich Herr Balz äußerst zuversichtlich gezeigt, dass man die Schuldenproblematik in den Griff bekommen könne. Der Befreiungsschlag sollte durch den Verkauf eines Windparks gelingen. Wie sich jetzt zeigt, waren diese Hoffnungen ohne Substanz.  


Der bisherige Berater Werner Heer und das Management sollen ein Sanierungskonzept erarbeiten und dieses dem vorläufigen Sachwalter vorlegen. Man darf gespannt sein, wie dieses aussehen wird. Jedenfalls ist es nun so, dass durch die Möglichkeit der Insolvenz in Eigenverwaltung zunächst das alte Management die Geschäfte weiterführt. Hier darf doch angezweifelt werden, ob dies hilfreich sein kann. Die Vergangenheit lässt nichts Gutes erwarten.   

 

Anleger sollten jetzt schnell Schritte zur Sicherung möglicher Ansprüche einleiten und sich von einem versierten Rechtsanwalt im Kapitalmarktrecht beraten lassen, da hohe Verluste zu befürchten sind.

 

Zum einen sollten jetzt die Rechte in der Insolvenz gesichert werden. Wichtig ist hier, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gebündelt werden. Hierzu haben wir die Interessengemeinschaft "Windreich GmbH - Geschädigte" ins Leben gerufen, um besorgten Anlegern wichtige Informationen an die Hand zu geben und deren Interessen zu bündeln. Besorgte Anleger können der Interessengemeinschaft beitreten. Der Beitritt zur Interessengemeinschaft ist kostenlos. Nutzen Sie zum Beitritt unser Kontaktformular.  auf unserer Homepage (www.ws-anwaelte.de) oder senden Sie uns einfach eine E-Mail (woehrle@ws-anwaelte.de).

 

Weiterhin sollten bereits jetzt Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen geprüft und auch zeitnah geltend gemacht werden. Auch hier ist die Bündelung der Interessen in einer Interessengemeinschaft wichtig und sinnvoll.  

 

Wir vertreten Sie gerne im Insolvenzverfahren und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Prospekthaftung und sittenwidriger Schädigung.

 

Herr Rechtsanwalt Wöhrlevon der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick informiert Sie über das mögliche weitere Vorgehen und Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.  Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht.

 

Wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne.


Rechtsanwälte Wöhrle & Schick

Kreuzstraße 31-33

55543 Bad Kreuznach

Fon: 0671/29 83 26 0

Fax: 0671/29 83 26 26

E-Mail: woehrle@ws-anwaelte.de

www.ws-anwaelte.de