Albis Capital AG & Co. KG i.L. fordert erneut Anleger zur Zahlung auf | KAP Rechtsanwälte informieren zum Anleger Anschreiben

Albis Capital AG & Co. KG i.L. fordert erneut Anleger zur Zahlung auf | KAP Rechtsanwälte informieren zum Anleger Anschreiben
06.09.2013509 Mal gelesen
Seit dem letzten Jahr erhalten Anleger ständig Post von der Albis Capital AG & Co. KG und ihrem Liquidator Rechtsanwalt Hofmann von der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen. Zunächst sollten die Anleger einer Liquidation zustimmen, wie KAP Rechtsanwälte, die viele geschädigte Anleger vertreten...

München, 05.09.2013; Die Schwierigkeiten für die Geschädigten der Albis Capital AG & Co. KG i.L. wollen einfach kein Ende nehmen. Viele sind geschockt und verzweifelt, wurde Ihnen doch eine Geldanlage an der Albis Capital AG & Co. KGi.L. zur Altersvorsorge oder als sichere Vermögensanlage verkauft. Leider mussten die Anleger zwischenzeitlich erkennen, dass ihre sicher gewähnte Geldanlage nicht nur ein Totalverlustrisiko mit sich bringt, sondern dass sie selbst nach Liquidation der Gesellschaft noch weiteres Geld einzahlen sollen.  

Seit dem letzten Jahr erhalten Anleger ständig Post von der Albis Capital AG & Co. KG und ihrem Liquidator Rechtsanwalt Hofmann von der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen. Zunächst sollten die Anleger einer Liquidation zustimmen, wie KAP Rechtsanwälte, die viele geschädigte Anleger vertreten, berichten. Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin von KAP Rechtsanwälte, hierzu: "Wir hatten bereits damals Bedenken gegen eine Liquidation und diese als eher problematisch betrachtet und im Rahmen der Liquidation mit dem Schlimmsten für die Anleger gerechnet".  

Leider verwirklichen sich diese Befürchtungen nun Schritt für Schritt: Zunächst forderte der Liquidator Rechtsanwalt Hofmann die "Classic" und "Classic Plus" Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen und verlangte von den Ratenanlegern ("Sprint-Verträge") die Raten bis zum Ende der Beteiligungslaufzeit. Dies obwohl zwischenzeitlich die Liquidation zu Ende 2012 beschlossen wurde und damit ein positiver Ausgang, oder zumindest eine Rückzahlung irgendeines Betrages von der Albis Capital AG & Co. KG i.L. an die betroffenen Anleger sehr unwahrscheinlich ist.  

Das Unheil nimmt nun immer weiter seinen Lauf: Zunächst wurde durch den Liquidator Hofmann versucht Vergleiche mit den Geschädigten abzuschließen, wonach diese einen erheblichen Teil ihrer Ausschüttungen und der offenen Raten noch erbringen sollten. Da dies nicht in allen Fällen gelungen ist, wendet sich der Liquidator Rechtsanwalt Hofmann nunmehr mit weiterem Schreiben vom 27.08.2013 an die Geschädigten, die "Classic Plus" Verträge abgeschlossen haben.  

Erstmals fordert er in diesem Schreiben die volle Erfüllung des Plus Vertrages. Dies, obwohl  im Rahmen des Classic Plus Vertrages die Ausschüttungen in den Plus Vertrag und damit an die Albis Capital AG & Co. KG geflossen sind und nicht an den Anleger selbst. Hierzu führt er aus, dass es sich um eine eigenständige bedingte Ratenanlage handeln würde, und noch zu erbringen sei. Alternativ könne der Anleger jedoch die Ausschüttungen in voller Höhe an die Gesellschaft bis zum 19.09.2013 zahlen und würde so die weitere Zahlungsverpflichtung zur Erfüllung des Plus Vertrages umgehen. Voraussetzung dafür wäre, dass die Ausschüttungen in der im Schreiben genannten Höhe bis zum 19.09.2013 auf dem genannten Konto eingehen.  

"Ein großes Druckmittel für die Anleger. So war es aus unserer Sicht auch gedacht. Viele Anleger sind verunsichert und suchen sich den Rat von Rechtsanwälten, die sich mit der Thematik auskennen." verdeutlicht Rechtsanwältin Anja Appelt.  

Passend zu dem Schreiben des Liquidators Rechtsanwalt Hofmann werden geschädigte Anleger nun auch von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger aus der Kanzlei Dr. Greger & Collegen angeschrieben, der seine Dienste gegen die Albis Capital AG  Co. KG i.L. anbietet. Dr. Greger empfiehlt hier dringend etwas anwaltlich zu unternehmen. Die geschädigten Albis Capital Anleger sind hierdurch weiter verunsichert, was gut nachzuvollziehen ist.  

"Aus unserer Sicht, mit der jahrelangen Erfahrung in diesen Fällen, auch vor Gericht, kommt es auf eine Prüfung des konkreten Einzelfalls an, ob die Beauftragung eines Rechtsanwaltes überhaupt sinnvoll ist. In jedem Fall ist es so, dass Möglichkeiten bestehen um einer Zahlungsaufforderung der Albis Capital AG & Co. KG i.L. entgegen zu treten. Ob dies auch wirtschaftlich Sinn macht, sollte abgewogen werden und durch einen hierauf spezialisierten unabhängigen Rechtsanwalt geprüft werden. Erst dann kann die Entscheidung getroffen werden, ob der angebotene Vergleich des Rechtsanwalts Hofmann mit Zahlung des Ausschüttungsbetrages in voller Höhe bis zum 19.09.2013 angenommen wird oder ob es besser ist, seine Ansprüche durchzusetzen." erläutert Rechtsanwältin Appelt. Dabei geht es nicht nur um die Abwehr der Ansprüche der Albis Capital AG & Co. KG i.L. auf Rückzahlung der Ausschüttungen, Zahlung der Raten und Erfüllung des Plus Vertrages, sondern es geht insbesondere auch um die Möglichkeiten der Schadloshaltung durch Inanspruchnahme weiterer zum Schadenersatz verpflichteter Personen.  

Vor diesem Hintergrund ist es äußerst erfreulich, dass Rechtsanwältin Anja Appelt von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Klagen in diesem Themenkomplex führt, einen Hinweisbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts erwirken konnte, wonach dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine Haftung der Treuhänderin HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH, für den Anleger möglich erscheint. Dies ist der erste schriftliche Hinweis eines Oberlandesgerichts in diesen Verfahren, der deutlich für eine Haftung der HFT spricht. Eine solche Haftung führt zur Schadloshaltung. Auch eine Möglichkeit für die vielfach geschädigten Anleger der Albis Capital AG & Co. KG i.L..

Für Fragen zu Ihrem Fall stehen KAP Rechtsanwälte unter 089-41.61 72.75-0 oder per Kontaktformular zur Verfügung.