Kunden der Firma Concept I sollten schnell handeln

Kunden der Firma Concept I sollten schnell handeln
01.08.2013741 Mal gelesen
Aktuell ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Firma Concept1, Lauf, Herrn Jens Blaume, bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis eingeleitet worden.

Die Firma Concept1 hat Kunden über Vermittler den Erwerb von Mitarbeiteraktien diverser Großunternehmen angeboten und ihren Kunden zudem offeriert, dass diese sich gegen weitere Zahlungen Kursverluste absichern könnten. Renditen im zweistelligen Prozentbereich wurden den Kunden in Aussicht gestellt. Dies teilten verschiedene Kunden der Firma Concept1 Herrn Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, übereinstimmend mit.

Es besteht nun offensichtlich der Verdacht der Strafverfolgungsbehörden, dass die Firma Concept1 ohne die entsprechende Erlaubnis Kundengelder angeworben hat. Dies bestätigt die Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Reulein, der bereits für einen Kunden der Firma Concept1 gerichtliche Schritte eingeleitet hat, mit dem Ziel, die von den Anlegern erbrachten Zahlungen zurückzuerlangen.

Kunden der Firma Concept 1 sollten schnellstmöglich mit anwaltlicher Hilfe versuchen, die von ihnen investierten Anlagebeträge zurückzuholen, um nicht im Falle des Wettlaufs der Gläubiger unter Umständen das Nachsehen zu haben.

Artikellink: http://www.ksr-law.de/aktuelles/184-firma-concept-i.html

 

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: s.reulein@ksr-law.de, Internet: www.ksr-law.de.

Rechtsanwalt Reulein ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts und des Bankrechts tätig. Er vertritt ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Prospektverantwortlichen, auch im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.

Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen.

Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.