Carpevigo Ag - Beschlüsse der Gläubigerversammlung

Carpevigo Ag - Beschlüsse der Gläubigerversammlung
31.07.2013638 Mal gelesen
Die Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber der Carpevigo-Gruppe haben eine Verlängerung der Anleihelaufzeiten und eine Reduzuierung der Zinsen beschlossen.

SdK fordert Anleiheinhaber der Carpevigo Gruppe zur Interessenbündelung auf

Mit der auf die Projektierung und den Betrieb von Solarkraftwerken spezialisierten Carpevigo Unternehmensgruppe ist erneut ein Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien in wirtschaftliche Schieflage geraten. Nun sollen die Anleiheinhaber zur finanziellen Sanierung herangezogen werden und so die Insolvenz vermieden werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde am 26. Juni 2013 vom Unternehmen mitgeteilt, dass zunächst weitere Zinszahlungen auf die ausstehenden Anleihen ausgesetzt werden. Am 18. Juli 2013 fanden dann in Holzkirchen Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber der Carpevigo Holding AG und der Carpevigo AG statt. Dabei wurden für die nachstehenden Anleihen folgende Beschlüsse gefasst:

 a. 8,25% Carpevigo AG Anleihe (WKN A0N3X2):

 - Prolongation bis zum 10. Juli 2016

- Zins-Neufestsetzung mit 2,0% (2014), 2,5% (2015) und 3,0% (2016)

- zzgl. Besserungsschein

b. 4,5% Wandelanleihe Carpevigo Holding (WKN A1MA45)

- Prolongation bis zum 31. Dezember 2016

- Zins-Neufestsetzung mit 2,0% (2014), 2,5% (2015) und 3,0% (2016)

- zzgl. Besserungsschein

c. Carpevigo 7,25% Energy Bond I (WKN A1PGWY)

Für diese Anleihe wurde das Abstimmungsquorum (50% der ausstehenden

Anleihe) nicht erreicht. Beschlüsse analog den beiden anderen Anleihen (identische Zins- und Fälligkeitskonditionen) sollen jedoch demnächst nachgeholt werden.

Ferner haben die Anleihegläubiger der 8,25% Carpevigo AG Anleihe (WKN

A0N3X2) Herrn Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, zu ihrem gemeinsamen Vertreter gewählt. Zum gemeinsamen Vertreter der 4,5% Wandelanleihe Carpevigo Holding (WKN A1MA45) ist Herr Daniel Gonzenbach, Balzers, Liechtenstein, gewählt worden.

Die Aufgabe der gemeinsamen Vertreter ist es, eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu prüfen. Die gewählten gemeinsamen Vertreter sind nicht befugt, auf Rechte von Anleiheinhabern (zum Beispiel auf Zins- oder Tilgungszahlungen) zu verzichten. Eine künftige Sanierung wird deshalb von der Zustimmung der jeweiligen Anleihegläubiger auf einer dafür einzuberufenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber abhängen.

Daher empfiehlt es sich, dass sämtliche Anleihegläubiger ihre Rechtsposition in dem Verfahren aktiv vertreten und sich an künftigen Abstimmungen beteiligen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet betroffenen Anleiheinhaber an, diese über einen kostenlosen Newsletter über den Stand der Sanierung zu informieren und gegebenenfalls auf zukünftigen Gläubigerversammlungen zu vertreten. Eine Registrierung für den kostenlosen Newsletter kann unter http://sdk.org/carpevigo.php vorgenommen werden.

München, den 31. Juli 2013

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Quelle: www.sdk.org

Pressekontakt: Daniel Bauer, bauer@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 0

RA Dr. Franz Wagner, Finck Althaus Sigl Partner, Tel. 089-652001, wagner@finck-partner.de