Resch Rechtsanwälte: POC Proven Oil Canada

Resch Rechtsanwälte: POC Proven Oil Canada
16.07.2013845 Mal gelesen
Fondsverwaltung will Zielgesellschaften zusammenlegen

Die Kommanditisten der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG, der POC Eins GmbH & Co. KG, der POC Zwei GmbH & Co. KG, der POC Growth GmbH & Co. KG sowie der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG sollen auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung einer umfangreichen Umstrukturierung der jeweiligen Gesellschaften zuzustimmen.

Am 18. und 19. Juli sollen in Berlin Gesellschafterversammlungen für die sechs bisher platzierten Fonds stattfinden. Dann sollen Anleger beschließen, die kanadischen Investitionsgesellschaften der sechs Fonds zu einer Master-Gesellschaft zusammenzulegen.

Zeitlicher Druck wird auf die Gesellschafter dadurch ausgeübt, dass bereits am 22. Juli 2013 in Deutschland das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) in Kraft tritt und deshalb eine Umstrukturierung noch vor diesem Stichtag beschlossen werden soll, um zu vermeiden, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben auf die vorliegenden Fonds Anwendung finden.

Über die Gründe für diese überstürzte Betriebsamkeit kann man nur spekulieren. Ausweislich der letzten veröffentlichten Jahresabschlüsse der POC Eins GmbH & C. KG, der POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, der POC Growth 2. GmbH & Co. KG sowie der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG haben diese Gesellschaften insgesamt einen Jahresfehlbetrag von rund € 15 Mio. erwirtschaftet

So hatte die POC Zwei GmbH & Co. KG zum Stichtag 31.12.2011 Ausschüttungen von rund € 7,6 Mio. an die Kommanditisten vorgenommen, obwohl gleichzeitig ein Verlustvortrag in Höhe von rund € 6 Mio. und eine Jahresfehlbetrag von rund € 1,5 Mio. ausgewiesen werden mussten.

Nach der am 12.07.2013 veröffentlichten Bilanz der POC Growth 2. GmbH & Co. KG zum 31.12.2011 hat diese Fondsgesellschaft sogar einen Fehlbetrag von rund € 8 Mio. erwirtschaftet.

Diese Zahlen legen nahe, dass die Bündelung der Zielgesellschaften der einzelnen Fonds vor allem den Grund hat, die notwendige Liquidität für Ausschüttungen zu erhalten. Offenbar handelt es sich keineswegs um eine für die Anleger rentable Kapitalanlage. Die bisher geleisteten Ausschüttungen stammen nicht aus Gewinnen und müssten im Falle einer Insolvenz der Gesellschaften zurück gezahlt werden

Die von der Fondsverwaltung vorgeschobenen Gründe für die geplante Zusammenlegung wie Synergieeffekte und Einsparpotentiale, werden nicht mit Berechnungen oder zumindest Schätzungen unterlegt. Nicht einmal belastbare Angaben zur derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaften und der Zielgesellschaften werden den Anlegern zur Entscheidungsfindung präsentiert.

Zudem beabsichtigt die Geschäftsführung sich erheblich erweiterte Vollmachten erteilen zu lassen, die unter anderen den Erwerb und die Veräußerung anderer Quellen und eine hohe Kreditaufnahme ermöglichen sollen

"Angesichts der mangelnden Transparenz bei der Begründung für eine Zusammenlegung und den möglicherweise weitreichenden Folgen für die Anleger, kann vor einer Zustimmung zu den Beschlussvorlagen nur gewarnt werden", so Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte empfiehlt daher allen Anlegern, die eine Beteiligung an POC Fonds gezeichnet haben, mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen. 

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