Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 Anleger sollen Notverkauf des Tankers DS Sapphire zustimmen

Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 Anleger sollen Notverkauf des Tankers DS Sapphire zustimmen
09.07.2013227 Mal gelesen
Auf Ausschüttungen müssen Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 – DS Sapphire wohl schon seit längerer Zeit verzichten, nun sollen sie auch noch dem Notverkauf des Tankers zustimmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Rohöltanker DS-Sapphire konnte die prospektierten Chartereinnahmen anscheinend nicht einlösen. Nun wollen offensichtlich die finanzierenden Banken nicht länger zuschauen und scheinbar den Notverkauf des Schiffes forcieren. Allerdings wären die Forderungen der Banken bei dem zu erwartenden Verkaufspreis noch nicht einmal gänzlich gedeckt. Für die Anleger des DS-Fonds Nr. 123 bedeutet dies, dass sie komplett leer ausgehen könnten. Ihr investiertes Kapital wäre damit untergegangen.

Allerdings gibt es für die Anleger noch Hoffnung, zumindest einen Teil ihres investierten Geldes zu retten, indem sie Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Anlageberatung rechtlich geltend machen. Denn die Erfahrung zeigt, dass gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig nicht die strengen Vorgaben gemäß einer umfassenden Aufklärung der Anleger eingehalten wurden.

So müssen die Anleger von ihrem Bankberater über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden. Häufig war aber das Gegenteil der Fall. So wurden in vielen Fällen Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen. Genau das sind sie aber meist nicht. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Hierüber hätte der Anleger in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden müssen.

Darüber hinaus wurden die Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen nicht über die Provisionen, so genannte Kick-Backs, die die Bankberater für die Vermittlung der Kapitalanlage erhielten, aufgeklärt. Auch dies hätte aber nach der aktuellen Rechtsprechung geschehen müssen.

Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Daher sollten sich geschädigte Anleger an einen erfahrenen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

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