Suezmax-Tanker-Fonds III – Der Fonds ist nicht gerettet

Suezmax-Tanker-Fonds III – Der Fonds ist nicht gerettet
07.07.2013264 Mal gelesen
11.07.2013: Viele Anleger haben sich am Suezmax-Tanker Fonds III beteiligt, der aus 2 Tankern besteht (MT Cape Balder und MT Cape Bantry). Die Anleger sollten schon erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Mitte 2012 haben die Anleger einem Betriebsfortführungskonzept zugestimmt. Wie geht es weiter?

Wie viele der geschlossenen Schiffsfonds befand sich auch dieser schon lange vorher in einer wirtschaftlichen Schieflage.

 

Viele Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden. Dieses Ziel ist für die Anleger nicht mehr erreichbar.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, daß

 

die persönlichen Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren

-   unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Der BGH hat auch entschieden, daß z. B. geschlossene Fonds wie der Suezmax-Tanker-Fonds III prinzipiell nicht zur Altersvorsorge geeignet sind bzw. waren!

 

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

 

-   die Höhe der Vertriebskosten

-   die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)

-   die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon

-   der hochspekulativen Charakter der Anlage incl. Totalverlustrisiko

-   das Provisionsinteresse der Berater (bei Banken und Sparkassen)

-   die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen

 

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die die Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, daß für die Gesellschafter des Suezmax-Tanker-Fonds III gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

 

Zum damaligen Zeitpunkt war es auf Seiten der Vertriebe gängige Praxis, über die Provisionen nichts offen zu legen!

  

Was sind die nächsten Schritte?

 

Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist!

 

Eile ist daher geboten, bevor es zu spät ist!

 

Angesichts der ungewissen steuerlichen Perspektiven und der Tatsache, daß viele Anleger von Anfang an falsch beraten waren, sollten sich die Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden! Wir überprüfen gerne, ob für Sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können!