Viele Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden. Dieses Ziel ist unerreichbar geworden.
Was sind die nächsten Schritte?
Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, daß
- die persönlichen Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
- unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.
Der BGH hat auch entschieden, daß z. B. geschlossene Fonds wie der Rio Alster prinzipiell nicht zur Altersvorsorge geeignet sind!
Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:
- die Höhe der Vertriebskosten
- die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
- die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon
- der hochspekulativen Charakter der Anlage incl. Totalverlustrisiko
- das Provisionsinteresse der Berater (bei Banken und Sparkassen)
- die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen
Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die die Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, daß für die Gesellschafter des Rio Alster gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!
Zum damaligen Zeitpunkt war es auf Seiten der Vertriebe gängige Praxis, über die Provisionen nichts offen zu legen!
Die möglichen Schadensersatzansprüche gegen die Kreditinstitute bzw. Anlageberater, welche die Fondsbeteiligung an der Rio Alster vermittelt haben, sollten die Anleger dringend von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen!