Hess AG – Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner, Berlin, bereiten Güteanträge vor

Aktien Fonds Anlegerschutz
25.06.2013531 Mal gelesen
Geschädigte Anleger fordern Schadensersatz, Fachanwälte sehen gute Chancen für Prospekthaftungsansprüche

Der am 25.10.2012 erfolgte Börsengang der Hess AG entwickelte sich zum Desaster: Wurden für das Geschäftsjahr 2011 Umsätze von 68,1 Mio. Euro sowie für die ersten drei Quartale des Jahres 2012 Umsatzsteigerungen von 33,7 % berichtet, so teilte die Hess AG in einer Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21.01.2013 mit, dass die Gesellschaft zumindest seit dem Jahr 2011 fingierte Umsätze ausgewiesen und über einen längeren Zeitraum mit Kenntnis des Vorstandes Verstöße gegen Bilanzierungsregelungen begangen haben könnte. der Aktienkurs brach daraufhin um über 60 % ein. Die beiden Vorstandsmitglieder wurden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung abberufen und fristlos gekündigt.

Am 13.02.203 musste die Hess AG schließlich Insolvenzantrag stellen. Den Schaden haben die Aktionäre.

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner, Berlin, ist der Ansicht, dass der Wertpapierprospekt der Hess AG fehlerhaft ist und den Anlegern somit Schadensersatzansprüche zustehen, weil für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Faktoren falsch dargestellt wurden.

Außerdem dürften den Anlegern der Hess AG auch deliktische Ansprüche aus unerlaubter Handlung und möglicherweise Kapitalanlagebetrug gegen die Verantwortlichen zustehen.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth verfolgt für geschädigte Anleger daher sowohl Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände der Hess AG, aber auch gegen die Konsortialbanken, die die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts übernommen haben: "Insgesamt werden wir gegen fünf bis sechs Verantwortliche vorgehen."

Betroffene Anleger der Hess AG können sich an die Kanzlei Dr. Späth & Partner, www.dr-spaeth.com, wenden.

Dr. Walter Späth, MSc