Die größten Irrtümer von SHB - Fondsanlegern Teil 1: Objekte Fürstenfeldbruck und München

Die größten Irrtümer von SHB - Fondsanlegern Teil 1: Objekte Fürstenfeldbruck und München
08.06.20131042 Mal gelesen
Nach vielen Gesprächen mit Anlegern dieser Fondsgesellschaft, müssen leider erschreckende Wissensdefizite (angeblich sichere Sache mit hohen Zinsen) festgestellt werden.

Jeder Anleger hat es aber selbst in der Hand, seine Irrtümer auszuräumen, wenn er seinen Fondsprospekt (sofern übergeben worden, insbes. ab Seiten 111) liest. Hier eine Aufzählung der häufigsten Irrtümer:

 

1.         Ich komme jederzeit raus aus dem Vertrag

 

Falsch, die Mindestlaufzeit für jeden Gesellschafter dauert bis 31.12.2022 (§25 Abs. 1 S. 118).

 

2.         Ich komme jederzeit an mein Geld

 

Falsch, die Kontoauszüge spiegeln lediglich die erfolgten Einzahlungen und stellen keine abrufbaren und garantiert auszahlbaren Girokontoguthaben dar!

Kündigt der Gesellschafter rechtzeitig zum 31.12.2022, berechnet sich sein Guthaben nach §28 des Gesellschaftsvertrages auf Seiten 119 des Prospektes. Dies bedeutet, dass Vermögen und Schulden des Fonds zum 31.12.2022 verglichen werden und der Anleger prozentual an dem Differenzbetrag beteiligt wird.

 

3.         Solche guten Zinsen bekomme ich sonst nirgendwo

Falsch, die prospektierten Ausschüttungen sind keine Zinsen. Hierauf wird auch keine Kapitalertragssteuer gezahlt. Das Wort Zinsen findet sich nirgendwo im Fondsprospekt. Stattdessen warnt dieser auf Seiten 113 und 131 davor, dass diese dazu führen können, dass die Anleger dafür haftbar gemacht werden können (§11 Abs. 2, S.2 - S.113 -  und § 7Abs.2 des Treuhandvertrages- 131- ).

 

4.         Mein Anteil wird immer wertvoller, weil ständig neue Ausschüttungen dazu gebucht werden.

 

Falsch, sog. Halbzahler / Kapital 2 /"Clevere Kombi" bekommen interne Ausschüttungen nur deswegen, damit ihre restliche Einlagen-/Einzahlungsverpflichtungen erlöschen. Der dadurch ansteigenden "Kontostand" ist kein abrufbares und garantiert auszahlbares Guthaben. Ist die Gesellschaft nicht mehr in der Lage diese internen Ausschüttungen dem jeweiligen Anlegerkonto gutzuschreiben, kann sie diese Zahlungen vom Anleger selbst verlangen (§5 Abs. 3, 3. Absatz, S.111) Handelt es sich bei den bisherigen internen Ausschüttungen um haftungsträchtige Entnahmen, sind die vergangenen "Gutschriften" wertlos, die Anleger haften für die restlichen 50% zzgl. 2,5% Abwicklungsgebühren .

 

5.         Es ist wieder alles in Ordnung, mein Geld ist noch da, die Fondsgeschäftsführung hat ja gewechselt.

 

Der Fonds ist nur so gut oder schlecht wie er vorher schon war. Es fehlen jährliche Einnahmen- und Überschussrechnungen die dokumentieren, wie hoch die Schulden und die Einnahmen des Fonds tatsächlich sind. Da es keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung aller eingezahlten Gelder gibt, kommt es entscheidend auf den Vermögens- oder Überschuldungsstatus des Fonds an, weil die Anleger nur daran beteiligt werden.

 

6.         Das ist doch durch die Immobilien eine sichere Sache

Eine Immobilie rechnet sich erst dann, wenn es mehr Einnahmen als Ausgaben gibt. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich nach derzeitiger Informationslage nicht bestätigen.

Ganz im Gegenteil, einer vorzeitig zum 31.12.2010 ausgeschiedenen Anlegerin wurde nicht nur die Wertlosigkeit ihres Anteils wegen bilanzieller Überschuldung bescheinigt, sie verlor auch all ihre Einzahlungen.

Zusätzlich gibt es weitere gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Risiken lt. Fondsprospekt auf Seiten 11 bis 15. Wortwörtlich heist es auf Seiten 11 rechts oben:

(.)

Aus einer solchen Beteiligung können Risiken resultieren, die sich nachteilig auf die Entwicklung der Vermögenswerte der Fodnsgesellschaft sowie deren laufenden Erträge auswirken können. Bei Zusammentreffen von Risikofaktoren kann es neben geringeren Ausschüttungen als Prognostiziert auch zum teilweisen oder gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals sowie der Abwicklungsgebühr kommen (maximales Risiko).

Sollten Ausschüttungen nicht oder nicht in der Prognostizierten Höhe erfolgen können, so kann dies bei den Anlegern mit ratierlicher Kapitalzahlung zu längeren Ratenzahlungen oder zu zusätzlichen Einzahlungen bis zur Höhe der gezeichneten Kapitalanlage führen.

(.)

 

Die Anleger selbst sind gar nicht Eigentümer einer Immobilie. Sie sollen nur durch viele Verträge an den Mieterträgen von vermieteten Immobilien partizipieren.

a)         Über die FIDELITAS VERMÖGENSVERWALTUNG TREUHAND GMBH sind Anleger an der Fondsgesellschaft beteiligt. Dieser gehören keine Immobilien.

b)         Ihre Fondsgesellschaft besitzt ca. 94 % der Anteile an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Besitz KG, Aschheim. Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich nach Abzug der ausstehenden Einlagen in Höhe von T€ 78.343 zum 31. Dezember 2010 auf T€ 14.731, das Ergebnis 2010 der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Besitz beträgt T€ -896.

c)         Ihre Gesellschaft besitzt auch ca. 100 % der Anteile an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Einzelhandelsportfolio Süddeutschland KG, Aschheim. Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2010 auf T€ 6.456, das Ergebnis 2010 der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Einzelhandelsportfolio Süddeutschland KG beträgt T€ -212.

d)        Zudem ist sie am SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG beteiligt. Die Gesellschaft besitzt ca. 11 % der Anteile dieses Fonds. Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2010 auf T€ 56, das Ergebnis 2010 der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG beträgt T€ -10.369.