Bayernfonds BestLife 1: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erzielt außergerichtliche Erfolge

Bayernfonds BestLife 1: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erzielt außergerichtliche Erfolge
07.06.2013441 Mal gelesen
06.06.2013 Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat in letzter Zeit zahlreiche Anleger des US-Lebensversicherungsfonds Bayernfonds BestLife 1 erfolgreich vertreten. Dabei konnten mit mehreren deutschen Kreditinstituten außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden.

Die geschädigten Anleger erhielten dadurch zwischen 50 % und 80 % ihrer Einzahlungen zurück.

Fehlberatung der Anleger

Grundlage für die Vergleiche sind die fehlerhaften Beratungen durch die jeweiligen Kreditinstitute. Anteile am Bayernfonds BestLife 1 (Life U.S. Solutions I L.P.) wurden oftmals als sichere Anlagen zur Altersvorsorge empfohlen. Lebensversicherungsfonds sind jedoch unternehmerische Beteiligungen mit hohem Risikopotential, die zur sicheren Altersvorsorge nicht geeignet sind. Außerdem wurden Anleger unzureichend über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, eingeschränkte Veräußerbarkeit, untaugliche Sterbetafeln u.a) aufgeklärt.

Keine Aufklärung über Vertriebsprovisionen

Die geschädigten Anleger des Bayernfonds BestLife 1 wurden ferner nicht darüber aufgeklärt, dass die beratenden Kreditinstitute enorme Vertriebsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) für den Vertrieb der Fondsanteile erhalten haben. Die Kreditinstitute sind jedoch nach der anlegerfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) dazu verpflichtet, ungefragt über die genaue Höhe der erhaltenen Provisionen aufzuklären.

Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Im Falle einer fehlerhaften Aufklärung durch Kreditinstitute und Anlageberater, sind diese zum Schadensersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können dadurch ihre Beteiligungen rückabwickeln. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.