IVG EuroSelect 12 – Wie können sich falsch beratene Anleger wehren?

24.05.2013 511 Mal gelesen
Angesichts der Ereignisse der vergangenen Monate beschlichen etliche Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 die Ahnung, dass sie eine Kapitalanlage haben, die garnicht zu ihnen passt. Wie können sich Anleger in diesen Fällen wehren?

Der Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 LondonWall hat keine einfachen Zeiten hinter sich. Zwar sorgte der ebenfalls 2006 aufgelegte Schwesterfonds IVG EuroSelect 14 TheGherkin für Presse-Schlagzeilen, jedoch sind die Probleme, mit welchen der IVG EuroSelect 12 konfrontiert wurde und wird, für die Anleger ebenfalls gewichtig. So mussten sie sich mit loan-to-value-Klauseln, Verzichtserklärungen und Risikoprämien auseinandersetzen, um nur die Stichworte zu nennen.

 

Kurz gesagt: Die vergangenen Monate demonstrierten, dass Immobilienfonds mit Risiken behaftete Unternehmen sind, die von Marktentwicklungen abhängig sind. Diese Entwicklungen sorgten bei etlichen Anlegern, welche davon ausgingen, dass sie eine sichere Immobilieninvestition haben, für mehr als Verwunderung. Denn nicht jedem Anleger des IVG EuroSelect 12 ist bewusst, wie seine Kapitalanlage genau funktioniert.

 

Hierüber mussten Anleger aber im Rahmen ihrer Anlageberatung vor der Investition in den Immobilienfonds aufgeklärt werden. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigen - sei es eine sichere Altersvorsorge oder der jederzeitige Zugriff auf das eingesetzte Geld. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.

 

Denn neben den bereits oben angeführten Risiken, die sich aus der unternehmerischen Eigenschaft des IVG EuroSelect 12 ergeben, bestehen noch weitere Risiken wie beispielsweise das Verlustrisiko oder Wechselkursrisiken. Über solche Risiken sollte ein Anleger Bescheid wissen, bevor die Investitionsentscheidung getroffen wird. Zudem mussten Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das in den IVG EuroSelect 12 investierte Geld nicht jederzeit problemlos verfügbar ist. Denn der nachfrageabhängige Zweitmarkt, auf welchem Fondsanteile verkauft werden können, ist nicht reguliert. Zudem stellt sich die Frage, ob zutreffend über Provisionen aufgeklärt wurde.

 

Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 12, die das Gefühl haben, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht über die Risiken ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Welche Rechte und Ansprüche den Anlegern zustehen, kann anhand einer Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Fonds, die befürchten, falsch beraten worden zu sein, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in IVG Immobilienfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite IVG Immobilienfonds

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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