Fernsehbericht zu geschlossenen Immobilienfonds und den finanzierenden Banken, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Aktien Fonds Anlegerschutz
09.01.20081003 Mal gelesen

Wie am 08.01.2007 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen berichtet, wurden viele Anleger, die sich finanziell für ihr Alter absichern wollten, von ihrer Bank schlecht beraten und stehen nun vor dem Totalverlust ihrer Anlage. Geschädigt wurden Anleger, die nicht etwa zu den "üblichen Spekulanten" gehören, sondern langjährige Filialkunden, die im Vertrauen auf ihre Bank und den persönlichen Berater alterssichernde Rücklagen bilden wollten.

Auch wenn es jetzt offensichtlich erscheint, dass dievollmundigen Anpreisungen in den Emissionsprospekten übertrieben waren, muss imEinzelfall dem Berater oder dem Prospektverantwortlichen ein Verschuldennachgewiesen werden, will der Anleger seinen Schaden ersetzt haben.Angriffspunkte gibt es viele. Neben einer schlechten oder fehlerhaften undunvollständigen Beratung und überzogenen Renditeversprechen in den Prospektenkann die Bank möglicherweise auch dadurch zur Wiedergutmachung gezwungenwerden, wenn sie den Anleger nicht oder nicht korrekt über die von derFondsgesellschaft für die Vermittlung erhaltene Provision informiert hat. Esist ansonsten für den Anleger nicht einschätzbar, ob der Bankberater den Fondswegen der überdurchschnittlich hohen Vermittlungsprovision anpreist, oder obdie Stärken wirklich im Produkt liegen.

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