Lloyd Fonds LF 54 (Premium Ship Select): MS "Tatiana Schulte" meldet Insolvenz an

29.04.2013 400 Mal gelesen
25.04.2013 – Die Zahl insolventer Schiffsfondsgesellschaften aus dem Hause Lloyd Fonds AG steigt weiter an: Nunmehr trifft es mit der MS „TATIANA SCHULTE“ das zweite Fondsschiff des Lloyd Fonds LF 54 „Premium Ship Select“.

Bereits Ende Juni 2012 meldete das MS "LAURA SCHULTE" Insolvenz an. Damit sind die beiden einzigen Schiffe des Lloyd Fonds "Premium Ship Select" untergegangen. Für die geschädigten Anleger führt die Insolvenz zumeist zum vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse.

Lloyd Fonds LF 54 "Premium Ship Select"

Der 2004/2005 aufgelegte Flottenfonds Lloyd Fonds "Premium Ship Select" bot Kapitalanlegern Beteiligungen an zwei unterschiedlich großen Vollcontainerschiffen an. Investiert wurde in die Einschiffsgesellschaften MS "LAURA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sowie in die MS "TATIANA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG. Das Gesamtinvestitionsvolumen von US-$ 73,5 Mio. setzte sich zusammen aus Anlegerkapital von US-$ 25,5 Mio. sowie Fremdkapital (Schiffshypothekendarlehen) in Höhe von US-$ 45,65 Mio. und einer sog. Initiatorenbeteiligung von rd. US-$ 1 Mio. Deutlich mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens stammte somit aus Bankkrediten. Nur rd. 34,7 % des Fondsvolumens wurden von Kapitalanlegern bereitgestellt. Die Fondsgesellschaften planten mit konstanten und hohen Einnahmen aus der Vercharterung der Schiffe. Hierauf waren die Fondsgesellschaften auch angewiesen, galt es neben den Schiffsbetriebskosten und dem Kapitaldienst für die Schiffshypothekendarlehen nicht zuletzt auch die Ausschüttungen an die Anleger von anfänglich 7 % pro Jahr (ab 2006) zu finanzieren.

Erfolgloser Sanierungsversuch

Aufgrund des aus unserer Sicht zweifelhaften Verhältnisses des Anlegerkapitals zum Fremdkapital waren die beiden Einschiffsgesellschaften des Lloyd "Premium Ship Select" von Anfang an auf konstant hohe Chartereinnahmen angewiesen. Die ambitionierte Planung wurde mittlerweile von der Realität eingeholt: Aufgrund anhaltend niedriger Chartererlöse bei gestiegenen Schiffsbetriebskosten der MS "LAURA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sah sich die Geschäftsleitung bereits Ende 2009 zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts in Millionenhöhe gezwungen. Im darauf folgenden Jahr wurden seitens der Anleger weitere € 754.000,00 zur Verfügung gestellt. Die Sanierung der MS "LAURA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG war gleichwohl nicht von Nachhaltigkeit geprägt. Gerade mal rd. zwei Jahre nach der zweiten Fondssanierung ist das Ende der Fondsgesellschaft durch die Insolvenz besiegelt. Durch die nunmehrige Insolvenz der MS "TATIANA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG ist das Schicksal des Lloyd Fonds "Premium Ship Select" endgültig besiegelt.

Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen sehr wahrscheinlich

Für die betroffenen Anleger Lloyd Fonds "Premium Ship Select" könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlagen sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Gerade die Erfahrung mit dem Lloyd Fonds LF 16 MS "Wehr Nienstedten" zeigt, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht lange auf sich warten lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Erlös aus der Verwertung des Fondsschiffs nicht ausreicht, um die bestehenden Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen dann die geschädigten Anleger aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.

Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger

Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 15 % und mehr des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Berkemeier und Rechtsanwalt Schönfleisch

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.