Deutsches Fondsemissionshaus „Deutsche Capital Management AG“ (DCM) offenbar insolvent

Deutsches Fondsemissionshaus „Deutsche Capital Management AG“ (DCM) offenbar insolvent
17.04.2013437 Mal gelesen
Schon länger häufen sich Negativschlagzeilen rund um die DCM AG, jetzt aber scheint vorerst der Tiefpunkt für den in München ansässigen Emittenten erreicht, die Rede ist von Insolvenz.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Emittenten sind Institutionen, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen. Die DCM AG aus München wurde 1986 gegründet und entwickelte sich zu einem der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds in Deutschland.

Zur Höchstform soll die DCM angegeben haben, Fonds mit einem Gesamtvolumen von 4,7 Milliarden Euro aufgelegt zu haben. Neben anderen Fondsarten lag der Schwerpunkt dabei auf geschlossenen Immobilienfonds, genau diese sollen angeblich letztlich unter anderem für den Niedergang des Emissionshauses verantwortlich gewesen sein.

Richtig erholen konnte sich die DCM AG von diesen Negativschlagzeilen nicht mehr. Weitere folgten. Zuletzt wurden Spekulationen im Zusammenhang mit den Entwicklungen der S&K-Gruppe laut. Bestätigungen hierzu gab es noch nicht. 

Eine kurzfristige Erholung der DCM AG ist wohl nicht in Sicht. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten und der Insolvenzantrag von Seiten des Unternehmens tatsächlich gestellt worden sein, so befinden sich insbesondere auch die zahlreichen Anleger der betroffenen Fonds in einer finanziellen Ausnahmesituation. Allerdings wären die Fonds nicht automatisch auch von einer etwaigen Insolvenz betroffen, da diese rechtlich selbständig sind.  

Anleger, die unsicher sind, ob sie von den Entwicklungen betroffen sind, können sich Klarheit durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt verschaffen. 

Insbesondere wenn bereits die Beratung, welche zu der Zeichnung des Fonds führte, fehlerhaft war, können unter Umständen Ansprüche der Anleger entstanden sein. Dies gilt möglicherweise vor allem dann, wenn nicht auf die mit der entsprechenden Kapitalanlage einhergehenden Risiken hingewiesen wurde. Ob hier Schadenersatzansprüche bestehen, bleibt jedoch eine Frage des Einzelfalls. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt hilft, alle Möglichkeiten zu nutzen um den vollständigen Verlust investierten Kapitals zu vermeiden.

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