Midas Mittelstandsfonds Nr. 3: Anlegeransprüche können sich aus Fehlern bei Anlageberatung ergeben

Midas Mittelstandsfonds Nr. 3: Anlegeransprüche können sich aus Fehlern bei Anlageberatung ergeben
22.03.2013619 Mal gelesen
Fehler bei der Anlageberatung können passieren. Anleger, die befürchten, dass die Beratung zu ihrer Investition in den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 Fehler aufwies, können ihr Anlageberatungsgespräch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.

Das Thema S&K und dessen mögliche, aber noch nicht endgültig feststehenden Auswirkungen beschäftigen die Anleger so manchen S&K-nahen Fonds. Zu dieser Kategorie gehört auch der Private Equity-Fonds Midas Mittelstandsfonds Nr. 3. Doch angesichts der noch laufenden Ermittlungen ist vieles noch offen, sodass für Anleger auch Ansprüche, die nicht von der weiteren Entwicklung des Fall S&K abhängen, interessant sein können. Zu den S&K-unabhängigen Ansprüchen gehören beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Fehlern bei der Anlageberatung.

 

Denn Private Equity-Fonds eignen sich nicht für jeden Anleger, da den Fonds  einige beachtliche Risiken wie z. B. Verlustrisiken innewohnen. Dies mussten die Berater im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung berücksichtigen, da sie nur solche Anlagen empfehlen dürfen, die mit den Wünschen und Zielen des Anleger vereinbar sind. Wenn die Empfehlung, in den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 zu investieren, nicht mit den Vorgaben des Anlegers zu vereinbaren ist, stehen bereits Schadensersatzansprüche im Raum.

 

Doch die Berater mussten noch mehr beachten. So mussten sie, wenn sie den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 (passenderweise!) empfohlen haben, im einem zweiten Schritt dem Anleger einen umfassenden und realistischen Überblick über die Risiken des Private-Equity-Fonds geben. Denn bei den Fonds bestehen beachtliche Risiken, wie beispielsweise Verlustrisiken, die auch nicht durch der Streuung des Geldes in verschiedene Unternehmen aufgehoben werden.

 

Neben dem kurz Angesprochenen müssen im Rahmen einer Anlageberatung noch weitere Pflichten von den Beratern beachtet werden. Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, die im Rückblick auf ihre Anlageberatung Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen.

 

Weitere Informationen

Infoseite MIDAS Mittelstandsfonds

Infoseite S&K Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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