BGH zu Dr. Peters Renditefonds Nr. 38 und 39: Anleger müssen Ausschüttungen nicht zurückzahlen

BGH zu Dr. Peters Renditefonds Nr. 38 und 39: Anleger müssen Ausschüttungen nicht zurückzahlen
18.03.2013367 Mal gelesen
Anleger der Dr. Peters Renditefonds Nr.38 und 39 sollten bereits geleistete Ausschüttungen an das Emissionshaus zurückzahlen. Doch der BGH entschied anders.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes freut insbesondere Anleger  der DS-Rendite-Fonds Nr. 38 und 39, die vom Emissionshaus Dr. Peters aus Dortmund aufgelegt wurden. Die Fondsgesellschaften hatten angesichts wirtschaftlicher Probleme der Schiffe Cape Horn und Cape Hatteras Ausschüttungen im 5-stelligen Bereich zurück gefordert. Zwei Anleger wehrten sich dagegen und obsiegten letzten Endes deutlich in höchster Instanz. Viele Mandanten der Anleger-Kanzlei Reime aus Bautzen fragen nun: "Gilt das grundsätzlich?"

Dazu Rechtsanwalt Jens Reime, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und Schiffsfonds-Experte aus Bautzen: "Grundsätzlich sind das natürlich Einzelentscheidungen, aber wie immer bei BGH-Entscheidungen haben diese Richtersprüche natürlich Einfluss auf ähnlich gelagerte Fälle!" Dies gelte ganz besonders dann, wenn weitere Land- oder Oberlandesgerichte in Zukunft ähnliche Sachlagen zu bewerten hätten.

Reime empfiehlt daher nicht nur Anlagern der DS-Fonds 38 und 39 auf den Ausschüttungen zu bestehen, sondern auch grundsätzlich immer dann, wenn innerhalb geschlossener Fonds Ausschüttungen gewinnunabhängig gezahlt wurden, auf das vom BGH gesprochene Recht zu beharren. An dieser Lage ändert sich laut Rechtsanwalt Reime auch nichts, wenn die Ausschüttungen, wie im aktuellen Dr. Peters-Fall als Darlehen, gewährt wurden.

 

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-schadenhilfe.de/

 

Rechtsanwalt Jens Reime
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