DCM Renditefonds 18, Schadensersatz und die Verjährung

DCM Renditefonds 18, Schadensersatz und die Verjährung
18.03.2013315 Mal gelesen
Wenn Anleger des Immobilienfonds DCM Renditefonds 18 noch rechtliche Ansprüche wegen ihrer Fondsbeteiligung geltend machen möchten, sollten sie berücksichtigen, dass die 10-jährige Höchstverjährung im Jahr 2013 unentwegt näher rückt.

Die Investition in den DCM Renditefonds 18 liegt für dessen Anleger mittlerweile rund zehn Jahre in der Vergangenheit. Doch die Entwicklung, die der Immobilienfonds in den vergangenen Jahren durchlief, war für die Anleger im Endeffekt alles andere als erfreulich: Besonders deutlich zeigt sich dies im vergangenen Sommer 2012, als die Anleger realisieren mussten, wie wenige Prime Office-Aktien sie für ihre Beteiligung am DCM Renditefonds 18 bekamen. In diesem Zusammenhang stellte sich eine Vielzahl von Anlegern die Frage, ob sie Schadensersatz fordern können, um die Verluste auszugleichen.

 

Genau in diesem Zusammenhang wird es nun wichtig, wie viel Zeit seit der Anlageberatung vergangen ist. Denn entsprechende Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung sind nicht zeitlich unbegrenzt durchsetzbar. Der Gesetzgeber zieht die Grenze nach 10 Jahre - danach verjähren die Ansprüche. Die Verjährung steht auch bei dem DCM Renditefonds 18 im Raum, da sich aus den Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen das Bild ergibt, dass viele der Beteiligungen im Frühjahr und Sommer 2013 gezeichnet wurden. Die Verjährung kann aber durch anwaltliche Maßnahmen wirksam gehemmt werden, sodass die Ansprüche auch über die 10-Jahres-Grenze hinweg erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

10-jährige Höchstverjährungsgrenze

 

Um was geht es bei den - jetzt wegen der näher rückenden Verjährung in den Fokus gerückten - Ansprüchen wegen falscher Anlageberatung? Der DCM Renditefonds 18 wurde von der Deutschen Bank ihren Kunden empfohlen. Wenn diese Beratungsgespräche nicht ordnungsgemäß abliefen, stehen Schadensersatzansprüche der betroffenen Anleger im Raum. Zum Beispiel eignen sich Immobilienfonds wegen ihrer verschiedenen Risiken nicht für eine sichere Altersvorsorge. Dennoch wurden Immobilienfonds nicht selten für die Altersvorsorge empfohlen. Kunden der Deutschen Bank, die befürchten, ebenfalls falsch beraten worden zu sein,  können ihr individuelle Beratungsgespräche und ihre Erfolgsaussichten überprüfen lassen. Dass es zu Fehlern kam, konnten die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bei der Überprüfung von sehr vielen DCM Renditefonds 18 (aber auch DCM Renditefonds 16, 22 und 23)- Beratungsgesprächen feststellen.

 

Anleger des DCM Renditefonds 18, die ihr Anlageberatungsgespräche überprüfen lassen möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Renditefonds 16, 18, 22 und 23.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DCM Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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