SHB Renditefonds 6 und Schadensersatz: Anlageberatung als Ansatzpunkt für Anlegeransprüche

SHB Renditefonds 6 und Schadensersatz: Anlageberatung als Ansatzpunkt für Anlegeransprüche
17.03.2013334 Mal gelesen
Zwar verheißen Immobilien Sicherheit, jedoch eignen sich Immobilienfonds nicht für jeden Anleger. Wenn Anlegern der SHB Renditefonds 6 empfohlen wurde, obwohl er nicht zu ihnen „passt“, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Es waren nicht wenige aufwühlende Ereignisse, mit welchen sich die Anleger des SHB Renditefonds 6 in den vergangenen Wochen auseinandersetzen mussten: Die Abstimmungen, die S&K-Problematik, die Insolvenzen bei SHB Gesellschaften (nicht der Fonds selbst!). Angesichts der gehäuften Turbulenzen kann bei Anlegern des Fonds die Frage aufkommen, ob die Beteiligung an dem Immobilienfonds die richtige Wahl war bzw. welche Rechte sie jetzt geltend machen können. Meist interessiert Anleger in diesem Zusammenhang, ob sie Schadensersatz fordern können.

 

Ein praktisch wichtiger Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Anlageberatung. Wenn Anlegern des SHB Renditefonds 6 eine für sie "unpassende" Kapitalanlage empfohlen wurde, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. An welche Voraussetzung bemisst sich die Frage, ob eine Anlageberatung ordnungsgemäß war, oder ob sie fehlerhaft war? Bereits vor Jahren stellte die höchstrichterliche Rechtsprechung, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu stellen sind.

 

Grob umrissen muss eine anleger- und anlagegerechte Beratung folgendes leisten: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden. Anhand dieser Vorgaben haben die Berater eine zu diesen Wünschen passende Kapitalanlage zu empfehlen (anlegergerechte Beratung).  In einem zweiten Schritt ist einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von den Vor- und Nachteilen der empfohlenen Kapitalanlage zu zeichnen (anlagegerechte Beratung).

 

Gerade geschlossenen Fonds wohnen verschiedene Risiken inne. Hierzu zählen zum einen Verlustrisiken, die sich aus der unternehmerischen Natur des Fonds ergeben. Aber auch aus der rechtlichen Struktur des SHB Renditefonds 6 ergeben sich verschiedene beachtenswerte Risiken. Hinzu treten weitere Pflichten der Berater, wie z. B. die zutreffende Aufklärung über Provisionen oder die rechtzeitige Übergabe des Prospekts. Passierten bei der Anlageberatung Fehler, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Es geht hierbei gerade nicht darum, dass nachgewiesen werden muss, dass die Berater wussten, was bei der S&K Gruppe geschah.

 

Anleger des SHB Renditefonds 6, die ihre Anlageberatung überprüfen  lassen wollen, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger, die bereits in verschiedene SHB-Fonds investierten. Darüber hinaus können sich Anleger auch der SHB-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB-Fonds

Internetseite der SHB-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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