Das Thema S&K ist seit der Großrazzia zu einem "Dauerbrenner" in den Medien geworden. Die immer neuen, alles andere als erfreulichen Schlagzeilen führen bei Anlegern, deren Fonds eine Verbindung zu S&K aufwiesen, zu Sorgen. Bei den Midas Mittelstandsfonds ist der Anknüpfungspunkt, dass der Fondsanbieter der S&K Gruppe gehört. Jedoch sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen, sodass noch nicht feststeht, ob die Midas-Fonds überhaupt von der S&K Krise erfasst wurden.
Doch auch losgelöst von den aktuellen Ereignissen kann sich bei Anlegern des Midas Mittelstandsfonds Nr. 2 die Frage stellen, ob die Beteiligung an dem Fonds die richtige Wahl war. Anleger, die Klarheit bezüglich ihrer (zivil)rechtlichen Möglichkeit wünschen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Schadensersatzansprüche sind für Anleger meist von besonders großem Interesse. Ein wichtiger Ansatzpunkt für entsprechende Ansprüche der Anleger ist die Überprüfung der Anlageberatung. So muss beispielsweise das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 2 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein, um nur einen möglichen Prüfungsgegenstand anzureißen.
Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 2, die Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Mehr Informationen über die S&K Interessengemeinschaft befinden sich auf www.sk-interessengemeinschaft.de
Weitere Informationen
Infoseite MIDAS Mittelstandsfonds
Infoseite S&K Interessengemeinschaft
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
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Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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