Bei dem SHB Altersvorsorgefonds steht am 13.03.2013 ein wichtiger Termin an: Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen handelt es sich keinesfalls um reine Routinetermine - vielmehr können auf solchen Veranstaltungen wegweisende Beschlüsse gefasst werden.
Im Fall des SHB Altersvorsorgefonds geht es bei der anstehenden Versammlung um nicht weniger als die Neubesetzung der Geschäftsführung. Daher sollten die Anleger des SHB Altersvorsorgefonds bei solch grundlegenden Fragen - falls sie sich unsicher hinsichtlich der rechtlichen Tragweite einer solchen Entscheidung sind - einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultieren.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger verschiedener SHB Fonds - vor allem Anleger der Fonds SHB Renditefonds 6, SHB Fonds FFB und München und des SHB Altersvorsorgefonds. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die weiteren Anwälte der Kanzlei beraten nicht nur Anleger der SHB Fonds, sondern auch Anleger anderer geschlossener Immobilienfonds und sind daher mit den rechtlichen Gegebenheiten einer Fondsgesellschaft gut vertraut.
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