Midas Mittelstandsfonds Nr. 4: Anleger fordert in Gerichtsprozess Schadensersatz

Midas Mittelstandsfonds Nr. 4: Anleger fordert in Gerichtsprozess Schadensersatz
04.03.2013423 Mal gelesen
Ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretener Anleger der Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 fordert bei Gericht Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung ein. Auch andere Midas-Anleger können überprüfen lassen, ob ihnen solche Ansprüche zustehen.

Der S&K Skandal bewegt die Anleger vieler S&K-naher Fonds, denn es gibt noch viele Fragezeichen, solange die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Dass es für Anleger, deren Fonds Nähe zur S&K Gruppe aufweisen, auch andere Ansatzpunkte gibt, zeigt ein aktueller Gerichtsprozess. Ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretener Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 fordert in einem Gerichtsprozess von seinem Anlageberater Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung.

 

Zwar ist das Urteil in diesem Gerichtsverfahren noch nicht gefällt, aber es gibt hoffnungsvolle Anzeichen für den Anleger. Solche Prozesse zeigen, dass Ein die Überprüfung der Anlageberatung ein wichtiger Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche der Anleger sind. Einer der vielen Punkte, die bei einer (fach)anwaltlichen Prüfung der Anlageberatung abzuklären sind, ist beispielsweise die Frage, ob das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar war. Denn Private-Equity-Fonds sind mit verschiedenen Risiken ausgestattet, weswegen sie sich nicht für jeden Anleger eignen.

 

Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 4, die inmitten der S&K Turbulenzen eine Alternative suchen und befürchten, ebenfalls falsch beraten worden zu sein, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen

Infoseite MIDAS Mittelstandsfonds

Infoseite S&K Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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