SHB Renditefonds 6: Letzter Termin für Anleger, um an weitreichender Abstimmung teilzunehmen

SHB Renditefonds 6: Letzter Termin für Anleger, um an weitreichender Abstimmung teilzunehmen
19.02.2013305 Mal gelesen
Am 19.02.2013 endet die Frist, innerhalb derer die Anleger des Immobilienfonds SHB Renditefonds 6 an einer Abstimmung über Umstrukturierungen des Fonds teilnehmen können.

Für die Anleger des SHB Renditefonds 6 endet heute am 19.02.2013 die Frist, innerhalb derer sie über Veränderungen hinsichtlich einer Kapitalerhöhung und des Fondsbeirats abstimmen können. Die schriftliche Abstimmung wurde in einem Schreiben der Geschäftsführung vom 28.01.2013 angekündigt. Doch das Schreiben sorgte nicht nur wegen der Abstimmung für Aufregung bei den Anlegern des SHB Renditefonds 6. Wesentlich brisanter ist aus Sicht vieler Anleger die Mitteilung, dass sich der Fonds in einer "kritischen Lage" befinde.

 

Anleger des SHB Renditefonds 6, die in der aktuellen Lage auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds sowie weiterer Immobilienfonds. Auch mit der Beratung und Vertretung von Anlegern, deren Immobilienfonds sich in einer Schieflage befindet, sind die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertraut. Es gibt desweiteren eine Interessengemeinschaft der Kanzlei für Anleger der SHB Fonds.

 

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Ergebnis am Ende erzielt werden wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein erfolgsabhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern nicht selten als "sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch des betroffenen Anlegers auslöst. Ob dieser oder andere Beratungsfehler vorliegen, kann anhand einer Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs ermittelt werden.

 

Anleger des SHB Renditefonds 6, die befürchten, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de