Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select: Unerfreuliche Entwicklungen in den letzten Monaten – Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select: Unerfreuliche Entwicklungen in den letzten Monaten – Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
18.02.2013214 Mal gelesen
Das vergangene Jahr 2012 demonstrierte den Anlegern des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select, dass Schiffsfonds Unternehmen mit verschiedenen Risiken sind. Welche rechtlichen Optionen stehen Anlegern offen, die sich von dem Schiffsfonds trennen möchten?

Ein Rückblick auf die vergangenen Monaten zeigt den Anlegern des Lloyd Fonds LF 54 einige unerfreuliche Ereignisse, mit welchen der Schiffsfonds sich auseinanderzusetzen hatte. Ein "Höhepunkt" war die Insolvenz des Fondsschiffs MS Laura Schulte im Sommer 2012. Doch auch das weitere Fondsschiff - die MS Tatiana Schulte - ist nicht frei von Problemen. Wegen der niedrigen Charterraten musste ein Restrukturierungskonzept aufgelegt werden. Kurz gesagt: Die Situation des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ist alles andere als glänzend.

 

Was können Anleger angesichts dieser Situation unternehmen? Eine Option ist die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ermöglicht werden kann. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden. Daher stellt sich die Frage, was bei einer Anlageberatung beachtet werden musste.

 

Anleger- und anlagegerechte Beratung

 

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater zunächst die Wünsche der Anleger ermitteln, und dann anschließend anhand dieser Vorgaben eine hierzu passende Kapitalanlage auszuwählen. Wünschten Anleger eine sichere Anlage, ist die Auswahl eines Schiffsfonds wie des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select kritisch zu sehen. Denn ein Schiffsfonds ist ein Unternehmen, dem entsprechende Verlustrisiken innewohnen. Dies widerspricht jedoch dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage.

 

Weiterhin musste in der Anlageberatung auch über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklärt werden. Neben den Verlustrisiken zählen hierzu auch Risiken wie die komplexe rechtliche Struktur eines Schiffsfonds oder die eingeschränkte Handelbarkeit von Fondsanteilen. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ist daher nicht immer möglich.

 

Fehlerhafte Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

 

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select, das Gefühl, dass ihr Beratungsgespräch Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank oder dem Anlageberater aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select sind nicht rechtelos und sollten daher nicht zögern, sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger verschiedener Lloyd Schiffsfonds und hat auch bereits Klage für Anleger erhoben.

 

Mehr Informationen:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds

Infoseite Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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