CFB Fonds 168 Twins 2 (MS Nedlloyd Marita und MS Maersk Nottingham) - Schadenersatz für Fondsanleger

CFB Fonds 168 Twins 2 (MS Nedlloyd Marita und MS Maersk Nottingham) - Schadenersatz für Fondsanleger
15.02.2013415 Mal gelesen
Vielfach wurden Schiffsfonds wie der CFB 168 Twins 2 als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.

Fast 59 Mio. € haben Anleger in den im Jahr 2008 über die Commerzbank AG vertriebenen CFB Fonds 168 Twins 2 investiert. Sie beteiligten sich damit an der MS "Nedlloyd Marita" und der MS "Maersk Nottingham". Die beiden 2.556 TEU Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse gehörten zuvor einem anderen CFB-Fonds, von dem die gut vier Jahre zuvor gebauten Schiffe zu einem Preis von 162,5% des eigenen Kaufpreises erworben wurden. Für den verkaufenden Fonds und seine Anleger ein Bombengeschäft. Für die Anleger des CFB Fonds 168 Twins 2 könnte dieser bei langfristiger Betrachtung völlig überhöhte Kaufpreis eine Ursache für einen Totalverlust ihrer Einlage werden.

Schiffe überteuert eingekauft

Hintergrund ist, dass bei der Ermittlung des Schiffskaufpreises - wie üblich - im Wesentlichen die zum Kaufzeitpunkt erzielbaren Charterraten zu Grunde gelegt wurden. In den Jahren 2003 - 2008 war ein weit überdurchschnittlicher, völlig außergewöhnlicher Anstieg der Charterraten zu verzeichnen. Die Charterraten sind im Herbst 2008 nicht zuletzt infolge des sich aufgrund der zahlreichen Bestellungen neuer Containerschiffe abzeichnenden drastischen Überangebots an Transportkapazitäten stark und nachhaltig eingebrochen. Bis heute befinden sich die Charterraten auf einem im Vergleich zu den Boomjahren 2003 - 2008 vergleichsweise niedrigen Niveau. Daher ist für die Zeit nach dem Auslaufen der Festcharter um den Jahreswechsel 2013/2014 für den CFB Fonds 168 Twin 2 mit deutlich niedrigeren Chartereinnahmen zu rechnen.

Da der Kaufpreis auf der Grundlage hoher Charterraten ermittelt wurde, stellte der Kauf des Schiffes faktische eine Spekulation auf nachhaltig hohe Chartereinnahmen dar. Fallende Charterraten hätten angesichts der hohen Kosten für Zins und Tilgung hingegen schnell die Zahlungsunfähigkeit der Schiffe zur Folge und damit den Verlust des Anlegerkapitals.

Zahlreiche Prospektfehler

Hinzu kommt, dass der Prospekt des Twinfonds CFB Fonds 168 zahlreiche Fehler aufweist.

  • Unzureichende, an der Realität vorbeigehende Marktprognosen.
  • Anstieg der Schiffsbetriebskosten nur mit 3% p.a. prognostiziert, obwohl die Steigerungsrate bei vergleichbaren Schiffen von 2000 - 2006 ca. 7% p.a. betragen hat.
  • Überdurchschnittlicher Anstieg von Schiffsbetriebskosten bei älteren Schiffen nicht berücksichtigt.
  • Angaben im Prospekt zum Investitions- und Finanzierungsplansind unvollständig und irreführend und entsprechen nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen.
  • Vertriebskosten falsch - zu niedrig - ausgewiesen.
  • Rechtliche Risiken des Fonds unzutreffend dargestellt.
  • Finanzierungsrisiken wurden verschwiegen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:

  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen
  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
  • Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.
  • Die Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.
  • Auch die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse - US-Dollar zu €uro - wurden von der Realität allzu oft überholt.
  • Auch auf das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieben in den Beratungsgesprächen unerwähnt.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des CFB Fonds 168 Twin 2 wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der diversen Prospektfehler.

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 168 Twin 2 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn
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