MPC Leben Plus III: Wann können Anleger des Lebensversicherungsfonds Schadensersatz fordern?

MPC Leben Plus III: Wann können Anleger des Lebensversicherungsfonds Schadensersatz fordern?
14.02.2013314 Mal gelesen
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern des Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus III offen? Ein praktisch wichtiger Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung.

Eine traumhafte Entwicklung war dem Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus III nicht vergönnt. Stattdessen müssen die Anleger des Lebensversicherungsfonds sogar befürchten, dass sie am Ende einen Teil ihres eingezahlten Kapitals verlieren könnten, da gesunkene Überschussbeteiligungen dem MPC Leben Plus III zu schaffen machten. Die einstigen Anpreisungen bei vielen Anlageberatungsgesprächen spiegeln sich in der tatsächlichen Entwicklung des Fonds kaum wider.

 

Angesichts dieser alles andere als erfreulichen Entwicklung stellt sich für Anleger die Frage, ob und welche rechtlichen Optionen ihnen offen stehen - insbesondere die Frage nach Schadensersatz ist für betroffene Anleger oftmals von großem Interesse. Ein wichtiger Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung, aufgrund derer sich die Anleger entschieden, in den Fonds MPC Leben Plus III zu investierten. Denn im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Wann ist eine Anlageberatung fehlerhaft bzw. ordnungsgemäß? Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert, dass eine Beratung anleger- und anlagegerecht sein muss. Übersichtsartig zusammengefasst bedeutete dies, dass zunächst die konkreten Anlageziele und -wünsche des Anlegers festgestellt wurden. Dies kann beispielsweise die Sicherheit des investierten Geldes, dessen Verfügbarkeit oder die risikobewusste Renditenerzielung sein. Haben die Bank- oder Anlageberater die Präferenzen des Anlegers festgestellt, müssen sie anhand dieser Vorgaben eine Kapitalanlage auswählen, die mit diesen Zielen vereinbar ist. Bei dem MPC Leben Plus III kann dies bei sicherheitsbewussten oder auf Verfügbarkeit bedachten Anlegern bezweifelt werden.

 

Wurde den Anlegern der MPC Leben Plus III empfohlen, muss diesen in einem nächsten Schritt erläutert werden, wie ein geschlossener Lebensversicherungsfonds funktioniert und welche Risiken diesem innewohnen. Zu diesen Risiken zählt auch das Risiko des Totalverlusts, wie es jeder Unternehmensbeteiligung - nichts anderes ist ein geschlossener Fonds - besteht. Aus diesem Grund ist der MPC Leben Plus III ungeeignet für Anleger, die eine sichere Kapitalanlage wünschten.

 

Daneben muss auf die Eigenarten des Zweitmarkts für Fondsanteile hingewiesen werden, der wegen der Nachfrageabhängigkeit gerade keine problemlose jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals bieten kann. Zu den weiteren Pflichten der Bank- und Anlageberater zählt, dass diese den Anleger rechtzeitig den vollständigen Emissionsprospekt des MPC Leben Plus III zur Verfügung stellen mussten. Auch war eine zutreffende Aufklärung über Provisionszahlungen geschuldet.

 

Individuelles Anlageberatungsgespräch ist ausschlaggebend

 

Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, haben Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus III gute Chancen, Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern zu können. Anleger, die wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger verschiedener MPC Lebensversicherungsfonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Leben Plus Fonds

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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