Neues Jahr beginnt für SHB Fondsanleger mit Schreckensmeldung
Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, hatte die SHB AG die beteiligten Immobilienfondsanleger bereits Anfang des Jahres über eine geplante Umfinanzierung "auf das heutige Zinsniveau" sowie die Aussetzung der Rückzahlung des Kapitals aus den stillen Beteiligungen in Kenntnis gesetzt. Nach Fondstelegramm Informationen wurden nunmehr die Anleger des SHB Immobilienfonds Fürstenfeldbruck und München mit Schreiben vom 28. Januar 2013 dazu aufgerufen, bis zum 19.02.2013 den bisherigen SHB Fondsbeirat abzuwählen.
SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München: Abstimmung über Ablösung des Beirates
Laut Einschätzung der Fondstelegramm Analysten verfolgt die SHB AG nunmehr das Ziel, sich der alten Fondsbeiräte im SHB Immobilienfonds Fürstenfeldbruck und München zu entledigen und durch Vertraute der S&K Gruppe zu ersetzen. Hintergrund: Seit Sommer vergangenen Jahres wird laut Fondstelegramm Informationen die SHB Muttergesellschaft FIHM mehrheitlich seitens der S&K Gruppe gehalten.
SHB AG wirbt für Erwerb von S&K Immobilien
Laut Einschätzung der Fondstelegramm Analysten fokussiert SHB nicht nur für die Neuwahl eines mit S&K Vertrauten besetzten Fondsbeirates. Vielmehr wirbt die SHB Geschäftsführung gemäß Fondstelegramm Informationen unter den Anlegern des SHB Immobilienfonds in dem Anschreiben vom 28.1.2013 gezielt für den Ankauf von S&K Immobilien. Damit - so der Wortlauf des dem Fondstelegramm vorliegenden Rundschreibens - solle der "Investitionsstau der SHB Fondsgemeinschaft in dreistelliger Millionenhöhe - abgebaut werden.
SHB Fondsanleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Fondsanleger geschlossener SHB Beteiligungen sind aufgerufen, dem Vorhaben der Fondsgeschäftsführung nicht ohne Weiteres die Zustimmung zu erteilen, sondern nicht zuletzt vor dem Hintergrund der oben dargestellten Interessenverquickung deren Abstimmungsverhalten kritisch zu überdenken. Zudem wird Anlegern betroffener SHB Fonds empfohlen, sich umgehend durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialsierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.