SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds: Anleger sollen über weitreichende Veränderungen abstimmen

SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds: Anleger sollen über weitreichende Veränderungen abstimmen
08.02.2013275 Mal gelesen
Die Anleger des SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds sollen über strukturelle Änderungen des Immobilienfonds abstimmen. Interessengemeinschaft für Anleger der SHB Immobilienfonds.

Den Anlegern des SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds ging ein Schreiben der Geschäftsführung des Immobilienfonds zu. In diesem Schreiben führt die Geschäftsführung aus, dass es nicht gut um den Fonds stehe aufgrund von Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Weiterhin werden die Anleger aufgefordert, über eine Kapitalerhöhung abzustimmen, die einem neuen Geschäftsführer den Einstieg in den Fonds ermöglichen soll. Auch sollen die Anleger des SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds über eine Neuordnung und Neubesetzung des Beirats abstimmen. Die Geschäftsführung  des Immobilienfonds stellt die Beschlussvorlagen als Teil des "Rettungskonzepts" vor.

 

Anleger sollten ihre Entscheidung genau durchdenken

 

Welche Entscheidung die Anleger treffen, hängt von deren individueller Beurteilung der vorgestellten Alternativen ab. Auch müssen sie sich selbst eine Meinung bilden, in wieweit die in dem Schreiben anklingende Kritik an der alten Geschäftsführung, dem Fondsbeirat und der Treuhänderin zutrifft. Auf jeden Fall sollten die Anleger keinesfalls eine übereilte Entscheidung treffen und die vorgestellten Beschlussempfehlungen gründlich überprüfen und durchdenken.

 

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Anleger?

 

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Ergebnis am Ende erzielt werden wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein erfolgsabhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als "sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anleger der Prospekt des Immobilienfonds SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurde die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile.

 

Teilnahme an Interessengemeinschaft ist unabhängig von Überprüfung der Anlageberatung möglich

 

Anleger des Immobilienfonds SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds, die fürchten, vor der Investition falsch beraten worden zu sein, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt.

 

Unabhängig von der Überprüfung der Anlageberatung können sich die Anleger der sechs verschiedenen SHB Immobilienfonds auch der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de