SHB Renditefonds 6: Gute und schlechte Nachrichten für die Anleger

SHB Renditefonds 6: Gute und schlechte Nachrichten für die Anleger
08.02.2013366 Mal gelesen
Die Anleger des SHB Renditefonds müssen sich mit einer komplexen Abstimmung befassen. Interessengemeinschaft für Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds.

Das Schreiben der Geschäftsführung des SHB Renditefonds 6 macht keine langen Umschweife, sondern kommt zügig zum Punkt: In den ersten Zeilen des Schreibens vom 28.01.2013 wird den Anlegern des Immobilienfonds eröffnet, dass der SHB Renditefonds 6 sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinde. Dies sei auf "gravierende Fehlentscheidungen" in der Vergangenheit zurückzuführen. Daher strebe die neue Geschäftsführung eine neue Investitionspolitik an.

 

Abstimmungsfrist endet am 19.02.2013

 

Doch nicht nur hinsichtlich der Investitionsstrategie soll es Neuerungen geben. Die Anleger des SHB Renditefonds 6 werden aufgefordert, bis zum 19.02.2013 über eine Kapitalerhöhung abzustimmen, die dem neuen Geschäftsführer den Einstieg in den Fonds ermöglichen soll. Auch sollen die Anleger des SHB Renditefonds 6 über eine Neuordnung und Neubesetzung des Beirats des Immobilienfonds abstimmen. Es soll im schriftlichen Umlaufverfahren abgestimmt werden.

 

Welche Entscheidung die Anleger treffen, hängt von deren individueller Beurteilung der vorgestellten Alternativen ab. Auch müssen sie sich selbst eine Meinung bilden, in wieweit die in dem Schreiben anklingende Kritik an der alten Geschäftsführung, dem Fondsbeirat und der Treuhänderin zutrifft. Auf jeden Fall sollten die Anleger keinesfalls eine übereilte Entscheidung treffen und die vorgestellten Beschlussempfehlungen gründlich überprüfen und durchdenken.

 

Weiterhin können sich Anleger des SHB Renditefonds 6, die in der aktuellen Lage auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds sowie weiterer Immobilienfonds. Auch mit der Beratung und Vertretung von Anlegern, deren Immobilienfonds sich in einer Schieflage befindet, sind die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertraut.

 

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Ergebnis am Ende erzielt werden wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein erfolgsabhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern nicht selten als "sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch des betroffenen Anlegers auslöst. Ob dieser oder andere Beratungsfehler vorliegen, kann anhand einer Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs ermittelt werden.

 

Überprüfung der Kapitalanlage ist unabhängig von Teilnahme an Interessengemeinschaft möglich

 

Anleger des SHB Renditefonds 6, die befürchten, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de