SHB Altersvorsorgefonds: Anleger des Immobilienfonds müssen sich mit schwieriger Post auseinandersetzen

SHB Altersvorsorgefonds: Anleger des Immobilienfonds müssen sich mit schwieriger Post auseinandersetzen
04.02.2013303 Mal gelesen
Die Anleger des Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefonds werden mit der wirtschaftlichen Situation ihres Fonds, Kritik an der ehemaligen Geschäftsführung und einer Abstimmung konfrontiert.

Die Anleger des Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefonds erreicht ein Schreiben mit einer gemischten Botschaft - der sprichwörtlichen guten und schlechten Nachricht. Den Anlegern wird gleich in den ersten Sätzen des auf den 28.01.2013 datierenden Schreibens eröffnet, dass sich der Fonds in einer "wirtschaftlich kritischen Situation" befinde, wofür "gravierende Fehlentscheidungen" in der Vergangenheit verantwortlich seien. Es folgen Vorwürfe gegenüber der alten Geschäftsführung, dem bisherigen Fondsbeirat und der Treuhänderin.

 

Die gute Nachricht des Schreibens an die Anleger des SHB Altersvorsorgefonds nimmt weniger Platz in Anspruch: Die neue Geschäftsführung werde den Fonds wieder auf die Erfolgsspur zurückführen. In diesem Kontext werden die Anleger aufgefordert, über eine Kapitalerhöhung abzustimmen, die einem neuen Geschäftsführer den Einstieg in den Fonds ermöglichen soll. Auch sollen die Anleger des Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefondsüber eine Neuordnung und Neubesetzung des Beirats des Fonds abstimmen. Es soll im schriftlichen Umlaufverfahren abgestimmt werden.

 

Wandel beim Fondsanbieter SHB Innovative Fondskonzepte

 

Den Anlegern gegenüber wird die Abstimmung als notwendiger Schritt vorgestellt, um nach einem Wandel bei der Muttergesellschaft des Emissionshauses SHB Innovative Fondskonzepte AG den Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefondsaus der wirtschaftlichen Schieflage zu retten. Im Herbst 2012 stiegen neue Gesellschafter bei der FIHM AG ein: Herr Schäfer und Herr Köller, die aus dem Lager der S & K-Gruppe stammen.

 

Welche Entscheidung die Anleger treffen, hängt von deren individueller Beurteilung der vorgestellten Alternativen ab. Auch müssen sie sich selbst eine Meinung bilden, in wieweit die in dem Schreiben anklingende Kritik an der alten Geschäftsführung, dem Fondsbeirat und der Treuhänderin zutrifft. Auf jeden Fall sollten die Anleger keinesfalls eine übereilte Entscheidung treffen und die vorgestellten Beschlussempfehlungen gründlich überprüfen und durchdenken.

 

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Anleger?

 

Angesichts der jetzt in dem Schreiben aufgezeigten Situation dürften bei so manchem Anleger, der die Bezeichnung "Altersvorsorgefonds" wörtlich nahm, die Alarmglocken schrillen. Denn die dort angesprochenen Schieflagen, die sich aus der unternehmerischen Natur des Immobilienfonds ergeben, sind nur schwer mit dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge zu vereinbaren. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sichere Altersvorsorge" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Entsprach die Anlageberatung den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung, die ein umfassende Aufklärung der Anleger fordert? Wurde den Anleger der Prospekt des Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefondsrechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurde die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile.

 

Anleger des SHB Altersvorsorgefonds, die fürchten, vor der Investition in den Immobilienfonds falsch beraten worden zu sein, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SHB Immobilienfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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