MPC Best Select 6: Wann können Anleger des Vermögensstrukturfonds Schadensersatz fordern?

MPC Best Select 6: Wann können Anleger des Vermögensstrukturfonds Schadensersatz fordern?
22.01.2013409 Mal gelesen
Bei dem Vermögensstrukturfonds MPC Best Select 6 und dessen Zielfonds steht nicht alles zum Besten. Welche rechtlichen Ansprüche können Anleger geltend machen? Fachanwalt informiert.

Auf verschiedene Investitionsziele verteiltes Kapital soll die Chancen auf Rendite steigern und gleichzeitig Risiken minimieren soll. Dieser Gedanke liegt dem Vermögensstrukturfonds MPC Best Select 6 zugrunde. Diesem Ansatz folgend, investierte der Fonds in verschiedene Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds und Schiffsfonds. Bis ins Jahr 2011 beteiligte sich der Vermögensstrukturfonds auch an Private-Equity-Fonds. In den vergangenen Monaten traten jedoch bei den Zielfonds gehäuft Probleme auf, die sich auch auf den Fonds MPC Best Select 6 auswirken.

 

Kaum Einnahmen für den Fonds MPC Best Select 6

 

Denn bei nahezu allen Zielfonds des MPC Best Select 6 kam es zu Auszahlungsaussetzungen, wie sich der aktuellen Leistungsbilanz entnehmen lässt. Und es kann auch noch keine Entwarnung für das soeben begonnene Jahr 2013 gegeben werden. Denn die Schifffahrtskrise hält das maritime Fondssegment nach wie vor fest im Griff. Doch die Schiffsfonds sind nicht die einzigen angeschlagenen Fonds in den Reihen des MPC Best Select 6. Verschiedene MPC Lebensversicherungsfonds machten Ende 2012 wegen einer Ankündigung seitens MPC Capital von sich reden. So soll wohl bei allen MPC Leben Plus oder MPC Britische Leben plus letztendlich zu Verlusten von bis zu Drittel oder mehr zu befürchten sein.

 

Für Anleger des Vermögensstrukturfonds MPC Best Select 6 kann sich die Frage stellen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen. Eine Option ist die Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein in der Praxis oftmals erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Anlageberatung. Im Fall einer Falschberatung bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger. Doch wann ist eine Anlageberatung ordnungsgemäß und wann weißt sie Fehler auf?

 

Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Schritte auf. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken dieser Kapitalanlage gezeichnet werden. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts, in welchem der MPC Best Select 6 dargestellt wird, oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.

 

Individuelles Anlageberatungsgespräch ist entscheidend

 

Ob die Anleger des MPC Best Select 6 tatsächlich erfolgreich Ansprüche geltend machen können, können spezialisierte Anwälte anhand des individuellen Beratungsgesprächs beurteilen. Anleger, die befürchten, dass ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in MPC Best Select- Fonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Best Select-Fonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu