Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Schon über ein Jahr geschlossen

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Schon über ein Jahr geschlossen
17.01.2013472 Mal gelesen
Vor rund einem Jahr setzt der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme aus. Welche Alternative zum weiteren Abwarten gibt es für die Anleger?

Am 03.01.2013 war das erste Jahr der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN SEBAA1, ISIN: DE000SEB1AA) vorüber. Und die Chancen auf eine baldige Wiedereröffnung des auf offene Immobilienfonds spezialisierten Fonds sind angesichts der ungünstigen Situation der Zielfonds nicht besonders groß. Die vier größten Zielfonds (SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoselect und KanAm Grundinvest) des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sind aufgelöst und werden aktuell abgewickelt. Das Geld, welches in diesen offenen Immobilienfonds steckt, nimmt daher wohl an der langwierigen Abwicklung teil.

 

Die aktuelle Situation gibt den betroffenen Anleger nur wenig Anlass, auf eine rasche Besserung zu hoffen. Es gibt Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die eine Alternative gesucht haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits für Anleger Klage bei Gericht ein. Das Gericht wird entscheiden müssen, ob der Anleger richtig beraten wurde oder ob Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung bestehen. Doch dies ist nicht der einzige Streit rund um den Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P. Es gibt noch eine Reihe weiterer Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die sich ebenfalls nicht richtig beraten fühlen.

 

Überprüfung der Anlageberatung kann klären, ob Anleger erfolgreich Schadensersatz fordern können

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden. Diese Krise wirkte sich auf jene Fonds aus, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ausführlich beschrieben wird.

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Wie die konkreten Chancen eines Anleger stehen, kann von spezialisierten Anwälten anhand des individuellen Anlageberatungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die wissen möchten, ob auch in ihrem Fall ein Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist, können sich von den Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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