FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia: Schiffsfonds ist insolvent

FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia: Schiffsfonds ist insolvent
17.01.2013342 Mal gelesen
Dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia missglückte der Start ins Jahr 2013: Der Fonds meldete Mitte Januar Insolvenz an.

Gemeinsam mit zwei weiteren FHH (Fondshaus Hamburg) Schiffsfonds meldete der FHH Fonds Nr. 19 MS Asturias MS Alicantia am 15.01.2013 Insolvenz an. Für die betroffenen Anleger ist der Start ins Jahr 2013 daher alles andere als geglückt. Die jetzige Insolvenzanmeldung ist für den FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia eine neues Kapital in der Historie des Schiffsfonds, der sich bereits schon einmal in einer finanziellen Schieflage befunden hat. Welches Endergebnis die Insolvenz des Schiffsfonds für die Anleger haben wird, ist derzeit noch offen.

 

Was können die betroffenen Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 19 MS Asturias MS Alicantia nun unternehmen, wenn sie nicht all ihre Hoffnungen auf einen günstigen Ausgang des Insolvenzverfahren setzen möchten? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Ein Ansatzpunkt ist die Prüfung, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief.

 

Anlageberatung musste realistisches Bild von Chancen und Risiken zeichnen

Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem jetzt eingetretenen Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Weiterhin muss der Emissionsprospekt den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.

 

Diese oder ähnliche Pflichten können bei einer Anlageberatung verletzt worden sein. Ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie erfolgreich diese durchgesetzt werden können, kann anhand des konkreten Beratungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger (insolventer) FHH Schiffsfonds.

 

2013 können Ansprüche verjähren

 

Da der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia bereits im Jahr 2003 auf den Markt kam, sollten Anleger beachten, dass wegen der 10-jährigen Höchstverjährungsfrist im Jahr 2013 die Verjährung von Ansprüchen droht. Daneben gibt es aber auch noch weitere, kürzere Verjährungsfristen. Anleger, die Verjährung befürchten, können sich von Anwälten beraten lassen, wie die Verjährung wirksam gehemmt werden kann, damit Ansprüche nicht verloren gehen.

 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds:

Infoseite www.schiffsfonds.eu

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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www.schiffsfonds.eu