Lloyd Fonds LF 75 MS Almathea im Jahr 2013: Was kommt auf die Anleger zu?

Lloyd Fonds LF 75 MS Almathea im Jahr 2013: Was kommt auf die Anleger zu?
15.01.2013251 Mal gelesen
Die aktuelle Verfassung des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 75 ist nicht die allerbeste und es stellt sich die Frage, was das Jahr 2013 für die Anleger bereithalten wird. Wann steht Anlegern Schadensersatz zu?

Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 75 MS Almathea hat ein veränderungsreiches Jahr 2012 hinter sich. Der Wechsel betraf zwar nicht die Ausschüttungen für die Anleger - auch im Jahr 2012 war Verzicht angesagt - aber es konnte ein Anschlusschartervertrag für das Containerschiff MS Almathea abgeschlossen werden. Jedoch konnte für das Schiff des Lloyd Fonds LF 75 MS Almathea nur ein niedrige Charterrate vereinbart werden. Eine Auswirkung des neuen Chartervertrags ist, dass die Fondsgesellschaft ein "Liquiditätssicherungskonzept" mit Anlegerbeteiligung anvisiert.

 

Wie sich der Lloyd Fonds LF 75 MS Almathea im Jahr 2013 entwickeln wird, ist noch offen. Sollten Anleger angesichts der aktuellen Lage des Schiffsfonds sich Gedanken über ihre rechtlichen Möglichkeiten machen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, welche Ansprüche und Rechte ihnen zustehen. Zum Beispiel kann ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen zuerst die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und dann eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

 

Anlageberatung durfte sich nicht nur auf Chancen beschränken, sondern musste auch Risiken darstellen

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
 
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 75 MS Almathea bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 75 MS Almathea sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Schiffsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: www.schiffsfonds.eu

 

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