Schiffsfonds OwnerShip I: Welche Ansprüche stehen Anlegern zu?

Schiffsfonds OwnerShip I: Welche Ansprüche stehen Anlegern zu?
15.01.2013287 Mal gelesen
Schiffsfond sind erfolgsabhängige Unternehmen, die nicht zu jedem Anleger passen. In welchen Fällen können Anleger des Schiffsfonds OwnerShip I (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen?

Bei dem 2004 aufgelegten Schiffsfonds OwnerShip I handelt sich um einen Dachfonds, der in andere Schiffsfonds investiert. Die Zielfonds des Dachfonds OwnerShip I wiederum betreiben verschiedene Schiffe. Da es sich bei einem Anteil eines Schiffsfonds um eine Beteiligung an einem erfolgsabhängigen Schifffahrtsunternehmen handelt, kann bei Anleger des Schiffsfonds OwnerShip I die Frage aufkommen, was sie gegebenenfalls in rechtlicher Hinsicht unternehmen können.

 

Wann können Anleger Ansprüche geltend machen?

 

Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln. Ein oftmals erfolgversprechender Ansatzpunkt, um Ansprüche der Anleger zu ermitteln, ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Anhand dieser Vorgabe soll von den Beratern eine entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern der Schiffsfonds OwnerShip I als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht auf der Ebene eines Dachfonds. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist es, zu überprüfen, ob eine zutreffende Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip I stattfand.

 

Es kommt auf das individuelle Beratungsgespräch an

 

Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Schiffsfonds OwnerShip I das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in OwnerShip Schiffsfonds investierten. Allerdings sollten Anleger beachten, dass Ansprüche auch vor dem Ende der 10-jährigen Höchstfrist verjähren können. Es gibt kürzere Verjährungsfristen, welche an die Kenntnis über die falsche Anlageberatung anknüpfen - hierbei können beispielsweise Sanierungen von Bedeutung sein.

 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds:

www.schiffsfonds.eu

 

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