Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
11.01.2013371 Mal gelesen
Wegen der loan-to-value-Klausel entfallen die Ausschüttungen des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI. Was können die Anleger unternehmen? Welche Ansprüche stehen ihnen zu?

Die Containerschiffe MS Bonaire und MS Barbados sind für den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI tätig. Anders als viele andere Containerschiffe wurden sie im Jahr 2012 nicht von Schiffahrtskrise in große Not gebracht. Dennoch erbrachte das Jahr 2012 den Anlegern des Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI nicht die erhofften Ausschüttungen. Die Ausschüttungen für das Jahr 2011 fielen der loan-to-value-Klausel der Yen-Kredite zum Opfer.

 

Ausgefallene Ausschüttungen waren 2012 keine Seltenheit bei Schiffsfonds

 

Ausgefallene Ausschüttungen waren im vergangenen keine Seltenheit bei Schiffsfonds. Zwar litten viele Schiffsfonds auch unter weit schwerwiegenderen Problemen, jedoch demonstrieren auch ausfallende Ausschüttungen, dass Schiffsfonds und somit auch Dachfonds vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Schiffe abhängig sind. Und auch das Fremdkapital kann die Renditen für die Anleger eines Schiffsfonds beeinflussen. Über diese und weitere Kennzeichen des Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI mussten die Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.


Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

Anlageberatung musste realistisches Bild von Chancen und Risiken zeichnen 

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
 
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 88 Flottenfonds XI sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

 

Weitere Informationen:

www.schiffsfonds.eu

 

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