Schiffsfonds als Kapitalvernichter: Die Postbank gerät wegen Falschberatung ins Kreuzfeuer der Kritik

Schiffsfonds als Kapitalvernichter: Die Postbank gerät wegen Falschberatung ins Kreuzfeuer der Kritik
26.11.2012396 Mal gelesen
Die Krise der Schiffsfonds betrifft viele Kleinanleger, welchen u. a. von der Postbank vor Jahren Schiffsfonds als gute Kapitalanlagen empfohlen wurden. Doch die Schifffahrtskrise demonstriert, dass Schiffsfonds nicht sicher sind, sondern dass die erheblichen Risiken sich realisieren können.

Bei der Beratung spielt Vertrauen eine große Rolle; so auch bei der Anlageberatung. Eine stattliche Anzahl von Postbank-Kunden muss jetzt jedoch bitter enttäuscht zur Kenntnis nehmen, dass eine jahrelange Kundenbeziehung keine guten Anlageratschläge garantiert. Die Schiffsfonds oder offenen Immobilienfonds, welche ihnen die Berater der Postbank oder der Postbank Finanzvermittlung einst wärmstens empfohlen haben, entpuppen sich als Fehlschläge. Die Schifffahrt befindet sich in einer großen Krise, Schiffsfonds erleiden Schiffsbruch und vernichten das investierte Geld der Anleger. Auch die Branche der offenen Immobilienfonds hat mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, da eine Vielzahl von Fonds aufgelöst werden musste.

 

Für nicht wenige Anleger begann die aktuelle Zitterpartie um das eigene Geld vor Jahren in einer der vielen kleinen Postbank-Filialen. Viele Kunden vertrauten den Empfehlungen ihrer Postbank-Berater. Sie suchten Rat für gute Investitionsmöglichkeiten für Abfindungen, Erbschaften  oder für Gelder, welche in "unrentablen" Kapitalanlagen gefangen waren. Im Vertrauen auf die oft jahrelange Kundenbeziehung zur Postbank wandten sich die Kunden an ihre Bank. In anderen Fällen wurde von Seiten der Postbank auf die verbesserungsfähige Performance des angelegten Geldes hingewiesen und ein Beratungsgespräch vereinbart. In nicht wenigen Fällen wurden Schiffsfonds als die Lösung angeboten.

 

Die Palette der angebotenen Schiffsfonds ist weit - die Postbank und die Postbank Finanzberatung hatten Schiffsbeteiligungen der Anbieter MPC, König & Cie., Atlantic, Gebab oder auch Lloyd Fonds im Angebot und empfahlen diese Fonds eifrig ihren Kunden. In verschiedenen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegenden Fällen ist immer wieder zu beobachten - was auch von der Medienberichterstattung wiederholt bemängelt wird - dass die Anleger bei der Beratung sehr einseitig informiert wurden.  Schiffsfonds sind spekulative Kapitalanlagen. Dennoch wurden sie von den Postbank-Beratern Kunden empfohlen, die auf der Suche nach Sicherheit waren. Nicht selten ging es in den Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen um die Altersvorsorgen, wenn zum Beispiel eine Abfindung oder geerbtes Geld angelegt werden sollte.

 

Risiken als Kehrseite der Renditechancen verschwiegen

 

Die Investition in einen Schiffsfonds wurde vielfach durch satte Renditeprognosen schmackhaft gemacht. Die Prognosen fielen so üppig aus, dass sogar eine kreditfinanzierte Zeichnung eines Schiffsfonds als gewinnbringendes Geschäft dargestellt wurde. Die Kunden gingen davon aus, dass dies zutrifft, da nicht wenige zuvor noch nie von Schiffsfonds gehört hatten. Die erheblichen Risiken, die Schiffsfonds als Kehrseite der Renditechancen innewohnen, wurden oftmals nicht erwähnt oder als nebensächlich abgetan. Doch genau jene Risiken wie Verlustrisiken verwirklichten sich in den vergangenen Monaten dutzendfach - ein Beispiel ist der von der Postbank vertriebene Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 2, welcher aktuell ausgezahlte Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert. Für Schiffsfonds-Anleger, welchen nicht erklärt wurde, dass dies möglich ist, sind derartige Forderungen oftmals eine Katastrophe. Nicht nur, dass das investierte Geld in Gefahr ist - sie sollen auch noch weiteres Geld einzahlen.

 

Ein solcher Fall unterstreicht, dass Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen sind, welche sich nicht für Anleger eignen, die auch der Suche nach Sicherheit und Verlässlichkeit sind. Unternehmensbeteiligungen sind vom Erfolg des Unternehmens abhängig und können daher nicht verlässliche Prognose über die Zukunft anstellen. Dass solche spekulativen Kapitalanlagen sich nicht für die sichere Altersvorsorge eignen, ist mittlerweile wiederholt von Gerichten festgestellt worden. Wurden Schiffsfonds dennoch für die Altersvorsorge empfohlen, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Aber es gibt auch weitere schadenersatzauslösende Beratungsfehler; bei Schiffsfonds stellt sich beispielsweise immer die Frage nach der zutreffenden Aufklärung über Provisionen.

 

Neben den Schiffsfonds gehören auch offene Immobilienfonds zu den häufig von der Postbank empfohlenen Kapitalanlagen, vor allem der Fonds CS Euroreal. Auch das "Betongold" konnte nicht jene Versprechen einlösen, mit welchen es angepriesen wurde. Die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes - ein wichtiger Gesichtspunkt für viele Anleger - kam durch die Krise der offenen Immobilienfonds oft abhanden, da Fonds geschlossen und aufgelöst wurden. Auch bei offenen Immobilienfonds gibt es bei den Beratungen durch die Postbank in den Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Falschberatungen en masse.

 

Kurz gesagt, die Anlageberatung durch die Postbank oder die Postbank Finanzvermittlung erfolgte nicht immer anhand der vom Bundesgerichtshof geforderten Maßstäbe der anleger- und anlagegerechten Beratung. Denn anders ist es nicht erklärbar, warum Kunden, die ausdrücklich eine Summe in ihre Altersvorsorge investieren wollten, ein risikobeladener Schiffsfonds empfohlen wurde. Doch auch von solch augenfälligen Falschberatungen abgesehen, wurde bei weitem nicht jedem Postbank-Kunden die richtige Kapitalanlage empfohlen. Das derzeitige Medienecho zeigt, dass diesbezüglich einiges im Argen liegt.

 

Was können Anleger tun, wenn ihre Kapitalanlage bereits in Nöten ist oder sie befürchten, dass sie eine unpassende Kapitalanlage haben?

 

Aus rechtlicher Sicht gibt es viele Ansatzpunkte. So gibt es die Strafanzeigen gegen die Postbank wegen Betrugs, von welchen wiederholt in den Medien berichtet wurde. Doch damit sind die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht erschöpft. Es gibt zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung oder auch die Möglichkeit, die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einzuschalten. Welche Option im konkreten Fall zielführend und erfolgversprechend ist, können Anleger und Postbank-Kunden individuell durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Schadensersatzklagen gegen die Postbank wegen fälsch empfohlener Schiffsfonds reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits bei Gericht ein.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

Infoseite Offene Immobilienfonds

 

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