Gebab Ocean Shipping II – Wie können sich Anleger von dem Schiffsfonds lösen?

Gebab Ocean Shipping II – Wie können sich Anleger von dem Schiffsfonds lösen?
21.11.2012375 Mal gelesen
Die Schiffsbeteiligung Gebab Ocean Shipping durchsteuerte bereits stürmische Gewässer. Wann kann Anlegern ein verlustfreier Ausstieg aus dem Schiffsfonds ermöglicht werden?

Für den Schiffsfonds Ocean Shipping II (GOS II), welcher im Jahr 2008 von dem Fondsanbieter Gebab aufgelegt wurde, sind die Tanker MT Baltic Commodore und MT Nordic Solar sowie das Containerschiff MS Olivia unterwegs. Bereits zwei Jahre nach dem Start geriet die Schiffsbeteiligung in ernsthafte Schwierigkeiten, sodass sogar eine Insolvenz von dem Fonds Gebab Ocean Shipping II durch ein Restrukturierungskonzept abgewendet werden musste. In den Jahren 2011 und 2012 wurde das Sanierungskonzept umgesetzt. Welchen Kurs die drei Schiffe des Schiffsfonds im Jahr 2013 einschlagen werden, ist noch offen, denn Experten gehen vielfach von keiner grundlegenden Erholung der Schifffahrt vor Ende 2013 aus.

 

Schon anhand der Geschehnisse im Jahr 2010 wird deutlich, dass Schiffsfonds Risiken innewohnen. Anleger, die trotz der weiteren Umsetzung des Restrukturierungskonzepts zweifeln, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds Gebab Ocean Shipping II die richtige Wahl war, können ihr Rechte von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen.

 

Was muss eine Anlageberatung leisten?

 

Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Gebab Ocean Shipping II kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Gebab Ocean Shipping II als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Vielfältige Risiken: Yen-Kredite, Verlustrisiken, Betriebsrisiken, .

 

Risiken ergeben sich auch aus den Yen-Krediten des Schiffsfonds Risiken. Zum einen kann - wie geschehen - sich der Wechselkurs ändern. Bei dem Fonds Gebab Ocean Shipping II wurden die Kredite bei einem Kurs von 162 Yen je Euro aufgenommen, während der jetzige Kurs bei ca. 100 Yen je Euro liegt, was die Rückzahlung des Kredits verteuert. Zwar steigt der Kurs des Yen im Herbst 2012 wieder sacht an, jedoch ist dieser immer noch von einstigen Werten weit entfernt. Zum anderen können Banken bei einem ungünstigen Verhältnis zwischen dem Kreditwert und dem Wert des Schiffs weitere Sicherheiten verlangen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Gebab Ocean Shipping II.

 

In Hinblick auf die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen Anleger beachten, dass diese nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden können. Neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist gibt es eine kürzere Drei-Jahres-Frist, die am Ende des dritten Jahres endet, nach welchem ein Anleger Kenntnis von der Falschberatung hatte. In diesem Zusammenhang kann die Sanierung des Gebab Ocean Shipping II von Bedeutung sein.

 

Weiter Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu