HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXVI – Ausschüttungen fielen Vermietungsproblemen zum Opfer

HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXVI – Ausschüttungen fielen Vermietungsproblemen zum Opfer
13.11.2012316 Mal gelesen
Weitervermietungsprobleme kosteten die Anleger des HCI Hanseatische Immobilienfond Holland XXXVI die Ausschüttungen. Welche Rechte und Ansprüche können Anleger geltend machen.

Ein auslaufender Mietvertrag stellte den HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXVI im Jahr 2012 vor Probleme. Die Weitervermietung gestaltete sich schwierig, da der Fonds die Auswirkungen der von Leerständen und Zugeständnissen geprägten Krise des niederländischen Immobilienmarkt zu spüren bekam. Die Ausschüttungen des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXVI litten, und die Anleger des 2006 auflegten Fonds mussten erstmals auf die bis dato beständigen Ausschüttungen verzichten.

 

Immobilienfonds wurden Anlegern oft als besonders gute und sichere Renditegaranten ans Herz gelegt, bisweilen wurden sie sogar für die sichere Altersvorsorge empfohlen. Doch diese Empfehlung ist falsch. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.

 

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung darf keine Kapitalanlage empfohlen werden, die nicht mit den Anlagezielen des Anlegers vereinbar ist. Weiterhin musste den Anlegern erläutert werden, welche Risiken einem geschlossenen Immobilienfonds wie dem HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXVI innewohnen. Zu den weiteren Pflichten einer Anlageberatung gehört die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts sowie eine zutreffende Aufklärung über Provisionen.

 

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

 

Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXVI, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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